Kurz vor Weihnachten erhielten Lebensschützer in Frankfurt am Main ein Geschenk der besonderen Art: Das Verwaltungsgericht der Stadt bestätigte, dass die gegen ihre Pro-Life-Gebetswache „40 Tage für das Leben“ verordnete Bannmeile rechtswidrig war.
Im Frühjahr 2020 hat die Frankfurter Behörde den friedlichen Betern von 40 Tage für das Leben verboten sich während der Öffnungszeiten in unmittelbarer Nähe der Beratungsstelle für Abtreibung „Pro Familia“ aufzuhalten. Die Verfügung wurde damit begründet, dadurch Frauen, die die Beratungsstelle im Frankfurter Westend aufsuchen, vor Belästigung zu schützen. Als Belästigung würde gelten, wenn Lebensschützer Besucherinnen Gespräche aufzwingen oder ihnen Flyer in die Hand drücken. Was also für Lebensschützer eine Bannmeile bedeutet, wird, oftmals von Behörden, Politik oder Medien, als eine Schutzzone für Frauen in Schwangerschaftskonflikten bezeichnet.
"Böse Blicke" der Lebensschützer
Die Verhandlung mit dem Namen „Euro Pro Life e.V. gegen Stadt Frankfurt am Main wegen Versammlungsauflagen“ am 2. Dezember dauert nur eine knappe Stunde. In dem Saal Nummer 1 haben sich auch ein paar Lebensschützer eingefunden. Ihre Anliegen werden von dem Rechtsanwalt Tomislav Cunovic vertreten, die Stadt Frankfurt schickt eine Vertreterin der Behörde. Sie argumentiert hauptsächlich mit dem Recht auf Privatsphäre. Frauen, die auf dem Weg zu der Beratungsstelle waren, hätten böse Blicke der Lebensschützer wahrgenommen und sich dadurch diskriminiert gefühlt. Cunovic hält dagegen, dass sich so eine Argumentation jeder Objektivität entziehen würde. Ein subjektiv empfundener „böser Blick“ verletze keine Grundrechte. Zeugen oder Material, das beweisen würde, dass Frauen durch die Beter belästigt worden wären, gibt es nicht. Das Hauptargument des Anwalts ist, dass die Auflagen der Behörde gegen Artikel acht, vier und fünf des Grundgesetzes, das Recht auf Versammlung, sowie die Religions- und Meinungsfreiheit, verstoßen. Es steht also das Persönlichkeitsrecht und der Schutz der Privatsphäre in Konflikt mit dem Recht der Versammlungsfreiheit, der Religions- und Meinungsfreiheit.
Wie kam es überhaupt zu den Auflagen der Behörde gegen die Gebetsvigilien der Lebensschützer? Das aus den USA übernommene Konzept 40 Tage für das Leben findet seit 2017 zweimal jährlich auch in Frankfurt statt. In der Fastenzeit und im Herbst versammeln sich Christen für 40 Tage täglich für mehrere Stunden vor der Beratungsstelle, um für Schwangere in Not, ungeborene Babys und ein Ende der Abtreibung zu beten. Verordnungen legte die zuständige Behörde den Lebensschützern vorerst keine auf. Die Stadt Frankfurt vertrat den Standpunkt des Ordnungs- und Rechtsamts, welches in einem internen Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass eine Schutzzone rund um das Beratungsgebäude rechtswidrig ist, da sie gegen das Recht auf Versammlung, sowie die Religions- und Meinungsfreiheit verstößt. Das Ordnungsamt hat sich dabei auf Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sowie des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte berufen.
Lebensschützer sollen kriminalisiert werden
Eine Schutzzone hätte zur Folge, dass sich die Aktivisten 150 Meter außerhalb von Ruf- und Sichtweite des Gebäudes aufhalten müssten. 2018 stimmten SPD, LINKE und FDP im Frankfurter Stadtparlament für die Einführung einer Bannmeile ab. Der Frankfurter Sicherheitsdezernenten Markus Frank (CDU) stellte sich allerdings dagegen mit der Erklärung, dass eine solche Auflage rechtswidrig sei. 2019 stellten Grüne und Linke erneut einen Antrag für eine Bannmeile. Die Forderung für den Antrag ging von dem Bündnis „Frankfurt für Frauen*rechte“ aus. Die sich aufheizende Diskussion fand Eingang in das Landesparlament Wiesbaden. Dort gab der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) im Juni 2019 eine „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“ für die hessischen Gemeinden heraus.
Das Dokument hat keinen bindenden Charakter. Aber es ist eine Grundlage, mit deren Hilfe die Stadt Frankfurt die Versammlung beschränken könnte, wenn nach den „erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist“. „Eine Luftnummer“, nennt Tomislav Cunovic die Handreichung gegenüber dieser Zeitung. Für den Rechtsanwalt stellt das Dokument nichts Neues dar. „Es wurde verfasst, um politischen Spannungen zu glätten, Abtreibungsbefürworter zu beruhigen und auf Behörden Druck auszuüben“, erklärt er. Doch die Handreichung sorgte für Aufmerksamkeit, da medial ein „Erlasscharakter“ mit verbindlicher Wirkung vermittelt worden sei. Cunovic sagt, dass es daraufhin eine interne Anweisung von dem Innenministerium an das Ordnungsamt gab, den Forderungen von Grünen, Linken und FDP des Frankfurter Stadtparlaments nachzugeben – trotz des ursprünglichen Gutachtens, das klar auf die Rechtswidrigkeit von Beschränkungen hinweist.
Pro Familia Bundesverband reagiert bestürzt
Am 16. Dezember erfolgte die gute Nachricht für die Lebensschützer: Ihre Klage war erfolgreich. Der Richter bestätigte, dass die von der Stadt Frankfurt angeordneten Einschränkungen rechtswidrig waren. „Der Fall war eindeutig“, sagt Cunovic, der auch einen ähnlichen Fall in Pforzheim betreut. „Wenn als Argument subjektiv empfundene böse Blicke der Versammlungsteilnehmer herangezogen werden, verlässt man die rationale, objektive Ebene.“ Dass die Verhandlung von einer Rechtsreferendarin geführt wurde, ist für den Anwalt ein Zeichen, dass es sich um einen Standardfall aus dem Ordnungs- und Polizeirecht handelte.
Der Pro Familia Bundesverband ist „bestürzt, dass Demonstrationen von Fundamentalist*innen für rechtmäßig erklärt werden“, wie es in ihrer Pressemitteilung heißt. „Nun muss die Bundespolitik tätig werden und Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen verbieten“. Damit beziehen sich die Verfasser auf den Satz auf Seite 116 des neuen Koalitionsvertrags. Da steht, dass die Ampel-Koalition Gehsteigbelästigung „wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegenstellen“ möchte.
Tomislav Cunovic sieht darin ein Symptom der Stimmung, die auch von Pro Familia und einigen linken Kreisen bedient wird. Der Lebensschutz werde mit Füßen getreten und Lebensschützer sollen kriminalisiert werden. Dass man von „Gehsteigbelästigung“ anstatt von „Demonstration“ spricht, zeige auch, dass man Lebensschützern negative Absichten unterstellen wolle. Der Anwalt denkt nicht, dass die neue Regierung Gebetswachen wie 40 Tage für das Leben einschränken kann, da die Verordnungen, wie der jüngste Fall in Frankfurt bestätigt, gegen die Grundrechte und die Verfassung gehen.
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