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Ein Kotau des EuGH vor der Transgender-Ideologie

Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass Geschlechtswechsel in einem Staat EU-weit anerkannt werden müssen. Von derartiger Politik sollten Gerichte die Finger lassen.
Symbolbild: Richterhammer
Foto: (www.imago-images.de) | Folgenschweres Urteil: Ändert eine Person in einem Land ihren Geschlechtseintrag, müssen dies auch andere Länder personenstandsrechtlich übernehmen.

Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Änderungen von Geschlechtsidentität und Vornamen anzuerkennen, die jemand in einem EU-Land vornimmt. Das jedenfalls stellt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus der Vorwoche fest. Wörtlich erklärt der in Luxemburg ansässige EuGH, „dass eine Regelung eines Mitgliedstaats, die es ablehnt, die Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität eines Angehörigen eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat (...) rechtmäßig erlangt wurde, anzuerkennen und in die Geburtsurkunde des Betroffenen einzutragen, gegen das Unionsrecht verstößt“.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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