Alle 27 EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Änderungen von Geschlechtsidentität und Vornamen anzuerkennen, die jemand in einem EU-Land vornimmt. Das jedenfalls stellt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus der Vorwoche fest. Wörtlich erklärt der in Luxemburg ansässige EuGH, „dass eine Regelung eines Mitgliedstaats, die es ablehnt, die Änderung des Vornamens und der Geschlechtsidentität eines Angehörigen eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat (...) rechtmäßig erlangt wurde, anzuerkennen und in die Geburtsurkunde des Betroffenen einzutragen, gegen das Unionsrecht verstößt“.
Ein Kotau des EuGH vor der Transgender-Ideologie
Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass Geschlechtswechsel in einem Staat EU-weit anerkannt werden müssen. Von derartiger Politik sollten Gerichte die Finger lassen.
