Das Menschenrecht auf Leben ist unteilbar: Es kommt jedem menschlichen Wesen von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod zu. Auf dem Lebensrecht des Menschen als Person gründen die anderen Menschenrechte, wie das Recht auf Selbstbestimmung, auf Gewissens- und Religionsfreiheit, auf freie Wahl des Lebensstandes und ähnliches. Wollte man das Lebensrecht des Menschen in Frage stellen, würden die Idee und die Wirklichkeit der Menschenrechte generell ausgehöhlt und untergraben.
Ein jeder Mensch soll leben dürfen!
Wollte man das Lebensrecht des Menschen in Frage stellen, würden die Idee und die Wirklichkeit der Menschenrechte ausgehöhlt und untergraben, schreibt der Moraltheologe Josef Spindelböck.
