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Plus Inhalt „gesichert rechtsextremistisch“

Ein AfD-Verbotsverfahren wäre fairer

Ist Kritik an Migration und Multikulti verfassungsfeindlich? Es ist an der Zeit, diese Frage vor aller Augen gerichtlich zu klären. Eine Analyse zum neuen Verfassungsschutz-Gutachten.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Chorweiler
Foto: IMAGO/Christoph Hardt (www.imago-images.de) | Die neue AfD-Einstufung durch den Verfassungsschutz stigmatisiert die Partei. Zurecht? Das sollte am besten gerichtlich geklärt werden, schreibt Stefan Furchs.

Mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ist Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD) auf ihre letzten Amtstage ein Coup gelungen. Daran ändert die jüngste „Stillhaltezusage“ des Verfassungsschutzes gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln nichts. Sie ist prozesstaktisch zu sehen, gehört zur Taktik. Die AfD ist als „gesichert extremistisch“ markiert. In der Öffentlichkeit (außerhalb des AfD-Milieus) galt es zuvor schon als ausgemacht, dass die AfD die Demokratie zerstören will. Warum also nicht das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie ziehen und ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten?

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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