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„Drittes Geschlecht“ per Erlass

Ein Beschluss, seine Folgen und die Gefahren der politischen Instrumentalisierung von Gabriele Kuby
Gabriele Kuby: „Drittes Geschlecht“ per Erlass
Foto: dpa | Gabriele Kuby

Am 10. Oktober entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass im Personenstandsgesetz neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ ein drittes Geschlecht positiv angeboten werden müsse. Das Urteil wurde mit 7 : 1 Stimmen gefällt. Mitglied des Ersten Senats ist Richterin Susanne Baer, die von 2003 bis 2010 Direktorin des GenderKompetenz-Zentrums der Humboldt Universität war. Das BVG macht keinen Vorschlag, wie dieses dritte Geschlecht positiv zu bezeichnen sei. Das ist verständlich, denn es gibt kein drittes Geschlecht. Was es gibt, sind äußerst seltene organische Missbildungen der Geschlechtsmerkmale (Intersexualität).

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