Wer mit Handwerkern und anderen Selbstständigen ins Gespräch kommt, hört immer wieder eine Klage: Die Behörden schaffen unermüdlich neue Bürokratiepflichten, die zudem immer komplizierter, zeitraubender und damit teurer werden. Die Folge: Gerade kleine Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung laufen ständig Gefahr, im Wust der Vorschriften etwas zu übersehen und sich potenziell strafbar zu machen. Ein bizarrer Fall in Nordrhein-Westfalen sorgt derzeit für Furore: Eine 48-jährige, schwerbehinderte Transperson aus Dortmund überzog bereits hundertfach Firmen mit arbeitsgerichtlichen Klagen, weil sie bei deren Stellenangeboten kleine Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgestellt hat.
Diskriminierung als Geschäftsmodell
Eine Transperson hat offenbar jahrelang systematisch kleine Unternehmen verklagt. Der Grund: Weil die Stellenanzeige nicht den Diversitäts-Kriterien genügte, fühlte sie sich diskriminiert. Am Ende stand oft Schadensersatz. Nun beschäftigt der Fall die Justiz.
