Ein Aufschrei wegen Einmischung in innerkirchliche Belange muss ausbleiben, denn der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat folgerichtig geurteilt. Warum? Weil das Luxemburger Gericht die kirchliche Autonomie nur in dem Maße respektieren kann, wie die Kirche selbst es tut. Das am Dienstagvormittag verkündete Urteil stellt den Kirchenaustritt als Kündigungsgrund auch nicht grundsätzlich in Frage, sondern weist auf eine Inkohärenz im Handeln des kirchlichen Arbeitgebers hin, in diesem Fall die Caritas.
Die Selbstsäkularisierung muss aufhören
Das EuGH-Urteil zur Autonomie des kirchlichen Arbeitsrechts und die neue Kirchenstatistik sind Warnschüsse. Sie geben aber auch Grund zum Optimismus.
