Wenn man Medienberichten glauben darf, dann hätte der am letzten Wochenende festgenommene mutmaßliche Messermörder von Solingen eigentlich längst abgeschoben sein sollen. Da der Syrer über Bulgarien in die Europäische Union eingereist war, wäre gemäß Dubliner Übereinkommen auch Bulgarien für sein Asylverfahren zuständig gewesen. Weil er jedoch zu seinem Abschiebetermin nicht auffindbar war, lief die Überstellungsfrist ab und Deutschland wurde zuständig. Sein unkooperatives Verhalten zahlte sich aus: In weiterer Folge wurde ihm subsidiärer Schutz und damit de facto Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt. Gründe nachweisen Im Gegensatz zu Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die nachweisen müssen, aus rassischen, ...
Die Ruanda-Lösung kommt auch für Deutschland in Frage
Beim Umgang mit illegalen Einwanderern sollte Deutschland von Großbritannien und Italien lernen. Diese führen die Asylverfahren nicht im eigenen Land durch.
