Migration ist ein dynamischer sozialer Prozess. Die staatliche Fähigkeit, reglementierend auf ihn einzuwirken, ist bei den verschiedenen Zuwanderungspfaden unterschiedlich ausgeprägt: Für die Binnenwanderung innerhalb der EU – sie macht den größten Teil der Zuwanderung nach Deutschland aus – gilt die Freizügigkeit der Unionsbürger. Sie ist steuernden Eingriffen der Mitgliedstaaten entzogen. Die humanitäre Zuwanderung ist durch europäisches Recht, das in nationales Recht umgesetzt wird, bestimmt – auch wenn es die Mitgliedstaaten sind, nicht die Union, die Asyl gewähren.
Die neue Regierung tritt in Sachen Migration ein schwieriges Erbe an
Merkels Erbe in Sachen Migration lastet schwer. Die migrationspolitischen Herausforderungen für die neue Regierung sind zahlreich. Wer einmal da ist, wird wahrscheinlich bleiben.
