Jahrzehntelang wurden in der ehemaligen „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR) Kinder gegen den Willen ihrer Eltern in fremde Familien vermittelt. Bis heute kämpfen Betroffene mit den Folgen. Während die gesellschaftliche Aufarbeitung nur langsam voranschreitet, bleibt die Frage nach Entschädigungen für viele offen. „Die Erziehung der Kinder ist eine bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern, die dafür staatliche und gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung finden“, heißt es im ersten Absatz des Paragrafen 42 des Familiengesetzbuchs (FGB) der DDR. Wo die Erziehung den Ansprüchen des sozialistischen Staates nicht genügte, griffen die sogenannten „Organe der Jugendhilfe“ ein, um eine ...
Die geraubten Kinder der DDR
Der Kindesentzug war in dem totalitären Regime ein Mittel zur Repression. Dieses Unrecht wirkt bis heute nach.
