Seit Mittwoch gilt in ganz Deutschland die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Die vergangene Woche von Bund und Ländern beschlossene und vorerst bis zum 19. März 2022 befristete Regelung schreibt Beschäftigten vor, beim Betreten der Arbeitsstätte einen Impf- oder Genesenen-Nachweis respektive einen negativen Corona-Test mitzuführen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Beschäftigten dieser Pflicht tatsächlich nachkommen. Die Kontrollen sind zu dokumentieren.
Die Corona-Regeln werden straffer
Viele Länder verschärfen die bundesweiten Corona-Regelungen. Die Debatte um eine Impfpflicht nimmt Fahrt auf.
