Wer in den Schmutz zieht, mit Füßen tritt und verhöhnt, was Menschen als heilig gilt, ist kein Religionskritiker, sondern ein Barbar. Das sehen die schwedischen Behörden offenbar ganz anders: Sie genehmigten im Juni eine öffentliche Koran-Verbrennung im Rahmen der Demonstrations- und Meinungsfreiheit, und fanden dann im Juli kein Argument, einen Antrag auf Verbrennung einer Tora nicht zu billigen. Zuerst hatte ein Mann irakischer Herkunft Schweineschinken in einen Koran gepackt und diesen angezündet. Daraufhin beantragte Ahmed A., bei einer Demonstration vor der Botschaft Israels in Stockholm die Tora zu verbrennen. Er führte seine Tat jedoch nicht aus: Niemand dürfe heilige Bücher verbrennen; die Meinungsfreiheit habe Grenzen.
Kommentar um "5 vor 12"
Der Religionsverhöhnung Grenzen setzen
Wer den Glauben anderer Menschen verhöhnt, kann sich nicht auf Grundrechte berufen. Anderes gilt für Religionskritik.