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Gregor Puppinck über den französischen Tabubruch

Ein Recht auf Abtreibung soll in die Verfassung. Das hat die französische Nationalversammlung beschlossen. Wie geht es nun weiter und was hat das für Folgen? Ein Interview mit dem Präsidenten der Bürgerinitiative „One of us“, dem Rechtsexperten.
Abtreibungsbefürworter demonstrieren Ende September in Marseille.
Foto: IMAGO/Denis Thaust (www.imago-images.de) | Sie können sich nach der Abstimmung in der Nationalversammlung vorerst als Sieger fühlen: Abtreibungsbefürworter demonstrieren Ende September in Marseille.

Herr Puppinck, inwiefern würde eine Aufnahme in die Verfassung das „Recht" auf Abtreibung stärken? Die beabsichtigte Verankerung der Abtreibung in der Verfassung ist das Ergebnis eines langen Prozesses, der die Abtreibung von einer streng reglementierten Ausnahme in Notsituationen hin zu einem quasi absoluten Recht und einer Freiheit im modernen Sinne macht. Diese Freiheit soll in der Verfassung, also auf der höchsten Ebene der französischen Rechtsordnung festgeschrieben werden, im Gegensatz zu anderen Rechten und Freiheiten, die nur einen gesetzlichen, nicht aber einen verfassungsrechtlichen Status haben. Der Text, über den die Nationalversammlung abgestimmt hat, verweist zwar auf das Gesetz, um die Modalitäten der ...

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