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Archiv Inhalt Waffenlieferungen an die Ukraine

Das Völkerrecht ist eindeutig

Selbst wenn Olaf Scholz es anders sieht: Die Diskussion um Kampfjetlieferungen hat begonnen. Wäre die NATO bei einer Lieferung Kriegspartei? Ein Kommentar.
Diskussion um Kampfjets für die Ukraine
Foto: IMAGO/Stratos Chavalezis / Eurokinissi (www.imago-images.de) | Eine von der NATO überwachte Flugverbotszone zur Überwachung des Luftraums der Ukraine wäre in völkerrechtlicher Hinsicht keine Option, die Lieferung von Kampfjets an die Ukraine jedoch wäre gestattet.

Einen Tag, nachdem Deutschland bekannt gegeben hatte, 14 Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 aus Bundeswehr-Beständen an die Ukraine zu übergeben, war Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu Gast in der ZDF-Politikerinterviewsendung „Was nun,...?“ Dort verteidigte er nicht nur sein vielfach kritisiertes Vorgehen, die US-amerikanische Regierung dazu zu bewegen, ebenfalls wie Deutschland Panzer in die Ukraine zu entsenden, sondern wiederholte beinahe mantraartig, dass es sein ausdrückliches Ziel sei, eine Ausweitung des Ukraine-Krieges auf die NATO zu verhindern.  Im selben Atemzug erteilte Scholz der Forderung nach einer Auslieferung von Kampfjets sowie der Entsendung von Truppen eine klare und eindeutige Absage.

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