Morgen wird sich der Rechtsausschuss des Bundestages in seiner Sitzung auch erneut mit dem „Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (Bundestagsdrucksache 20/13775) befassen, der vorgeburtliche Kindstötungen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche nach Beratung nicht mehr bloß „straffrei“, sondern erstmals auch „rechtmäßig“ stellen will.“ Drei Mitglieder des Deutschen Ethikrates haben sich vorher mit einem gemeinsamen Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ zu Wort gemeldet. Der Beitrag trägt den Titel: „Keine Abtreibungsreform im Hauruckverfahren“. Darin erheben die Kölner Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski, der Bonner ...
„Das Strafrecht ist nicht das Problem“
Drei Ethikräte melden sich mit einem gemeinsamen Gastbeitrag via F.A.Z. in der Debatte um den § 218 StGB zu Wort.
