Vor wenigen Tagen legte Polens Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen das von Ministerpräsident Donald Tusk vorangetriebene Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften ein. Nun hat das polnische Verfassungsgericht am 28. Juli einstimmig eine Verordnung des Ministeriums für Digitalisierung für verfassungswidrig erklärt, die die Eintragung im Ausland geschlossener „gleichgeschlechtlicher Ehen“ in das polnische Personenstandsregister erleichtert sollte.
Das polnische Verfassungsgericht verteidigt den Ehebegriff
Verfassungsgericht erklärt nach Veto des Präsidenten die Umsetzung eines EuGH-Urteils für verfassungswidrig. Die Regierung erkennt die Entscheidung jedoch nicht an.
