MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Plus Inhalt 75. Geburtstag unserer Verfassung

Das Grundgesetz bedarf der Ergänzung

Warum das Lebensalter als Merkmal in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz gehört, zusammen mit den anderen potenziellen Gründen für Diskriminierung. Ein kurzer Einwurf zum 75. Geburtstag unserer Verfassung
75 Jahre Grundgesetz
Foto: Adobe Stock | Es wäre an der Zeit, das Lebensalter in den Katalog des Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, um ältere Menschen, gleich welchen Geschlechts, besser vor Diskriminierung zu schützen.

„Sind Joe Biden und Donald Trump zu alt zum Regieren?“ (Stern, 20.9.2023), „Altersdiskussion: Biden und Trump zu alt fürs Präsidentenamt?“ (Bayrischer Rundfunk, 25.1.2024), „Geistige Eignung der Kandidaten: US-Wähler zweifeln an Trump und Biden“ (ZDF, 4.3.2024). Das sind drei der zahlreichen Schlagzeilen rund um die diesjährige Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten, in denen es ausschließlich um eines geht: das Alter der Kontrahenten. Sollte Donald Trump wieder für das Amt des US-Präsidenten antreten dürfen (die offizielle Nominierung durch die Republikaner steht noch aus), wären er und Amtsinhaber Joe Biden zum Zeitpunkt der Wahl am 5. November mit 78 (Trump) bzw.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Gratis-Abo
(Print)
0,00 €
für 3 Wochen
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,00 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht