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Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt 75. Geburtstag unserer Verfassung

Das Grundgesetz bedarf der Ergänzung

Warum das Lebensalter als Merkmal in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz gehört, zusammen mit den anderen potenziellen Gründen für Diskriminierung. Ein kurzer Einwurf zum 75. Geburtstag unserer Verfassung
75 Jahre Grundgesetz
Foto: Adobe Stock | Es wäre an der Zeit, das Lebensalter in den Katalog des Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen, um ältere Menschen, gleich welchen Geschlechts, besser vor Diskriminierung zu schützen.

„Sind Joe Biden und Donald Trump zu alt zum Regieren?“ (Stern, 20.9.2023), „Altersdiskussion: Biden und Trump zu alt fürs Präsidentenamt?“ (Bayrischer Rundfunk, 25.1.2024), „Geistige Eignung der Kandidaten: US-Wähler zweifeln an Trump und Biden“ (ZDF, 4.3.2024). Das sind drei der zahlreichen Schlagzeilen rund um die diesjährige Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten, in denen es ausschließlich um eines geht: das Alter der Kontrahenten. Sollte Donald Trump wieder für das Amt des US-Präsidenten antreten dürfen (die offizielle Nominierung durch die Republikaner steht noch aus), wären er und Amtsinhaber Joe Biden zum Zeitpunkt der Wahl am 5. November mit 78 (Trump) bzw.

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