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Abtreibungsurteil vom 28. Mai 1993: Ende der Kompromisse?

Abtreibung oder selbst bestimmte Reproduktion. Das 2. Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 im Licht der Gegenwart.
Urteilsverkündung
Foto: dpa | 28. Mai 1993: Der Vorsitzende Richter Ernst-Gottfried Mahrenholz verliest das Urteil; rechts Richter Ernst-WolfgangBöckenförde.

Lässt sich das Unvereinbare vereinen? Das ist die Grundfrage jeder großen ethischen Kontroverse, bei der die Antwort nicht auf die Extreme setzt. Und das war auch die Grundfrage, der sich das Bundesverfassungsgericht in seiner 2. Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch vor nunmehr genau 30 Jahren gestellt und mit seiner Antwort den verfassungsrechtlichen Rahmen einerseits, sowie den Ausgangspunkt für weitreichende Kontroversen andererseits gesetzt hat. Kompromisse zwischen unversöhnlichen Positionen sind immer schwierig. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 28. Mai 1993 verkündeten Urteil einen Kompromiss versucht und dabei - das war kaum anders zu erwarten - Kritik sowohl von der einen als von der anderen Seite erhalten.

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