Würzburg

Contra Impfpflicht: Überlastung des Gesundheitssystems wird nicht verhindert

Die Statistiken zeigen eindeutig, dass die erhältlichen COVID-19-Vakzine nicht genug leisten, meint der Bioethik-Experte Stefan Rehder. Eine staatliche Impfpflicht dürfe daher nicht gemäß der Maxime "Zweck heiligt Mittel" verfügt werden.
Diskussion um allgemeine Impfplicht
Foto: Stefan Sauer (dpa) | Eingriffe in die Grundrechte sind ernste und delikate Angelegenheiten. Sie eignen sich nicht für Feldversuche und dürfen daher weder nach dem Motto "Versuch und Irrtum", noch gemäß der Maxime "Zweck heiligt Mittel" ...

Unter den Argumenten, die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht gegen COVID-19 ins Feld führen, gibt es eines, das sehr verlockend ist. Es lautet: Da die COVID-19-Impfstoffe die große Mehrheit der Bevölkerung zuverlässig vor einem schweren Verlauf schützten, sei eine allgemeine Impfpflicht geboten, um die Hospitalisierungsrate zu senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Unterstellt wird, auf Intensivstationen ginge es weniger turbulent zu, wenn sich alle Menschen gegen COVID-19 impfen ließen.

Woher nehmen die Befürworter ihren Optimismus

Vergleicht man jedoch die zweite Welle im Winter des vergangenen Jahres mit der vierten Welle in diesem, drängt sich Frage auf, woher die Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht ihren Optimismus nehmen? Am 3. Dezember 2020, einen Monat vor dem Höhepunkt der zweiten Welle, waren auf deutschen Intensivstationen 3.971 Betten mit COVID-19- Patienten belegt. Exakt zwölf Monate später ist die Lage eine völlig andere. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) besaßen am 3. Dezember 2021 68,8 Prozent der Bevölkerung (57,1 Mio.) den vollständigen Impfschutz. Mehr noch: 14,7 Prozent (12,1 Mio.) hatten bereits eine dritte Impfung (Booster) erhalten. In der Altersgruppe 60 plus betrug die Impfquote der vollständig Geimpften 86,2 Prozent, in der Gruppe der 18- bis 59-Jährigen waren es immerhin 75,8 Prozent.

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Dennoch waren auf deutschen Intensivstationen 4.797 Betten mit COVID-19- Patienten belegt. 826 mehr als vor einem Jahr, als noch niemand geimpft war. Mehr noch: Inzwischen wurden bereits einige Patienten ins Ausland verlegt. Auch weil hierzulande derart viele Intensivpfleger den Dienst quittierten, dass rund 4.000 Intensivbetten verwaisten. Damit nicht genug: Laut dem Wochenbericht des RKI vom 2. Dezember betrug der Anteil der vollständig Geimpften unter den Intensivpflichtigen in der Altersgruppe der über 60-Jährigen 44,5 Prozent. Bei den auf Intensivstation Verstorbenen lag er gar bei 48 Prozent.

Die Impfstoffe leisten nicht genug

Damit kein Missverständnis entsteht: Diese Zahlen bedeuten keineswegs, dass Impfen nichts nützt. Sie zeigen aber leider - ähnlich wie die vom RKI gemeldeten 312.502 PCR-bestätigten Impfdurchbrüche bei symptomatischen Patienten - doch recht eindrucksvoll, dass die erhältlichen COVID-19-Vakzine nicht genug leisten.

Eingriffe in die Grundrechte sind ernste und delikate Angelegenheiten. Sie eignen sich nicht für Feldversuche und dürfen daher weder nach dem Motto "Versuch und Irrtum", noch gemäß der Maxime "Zweck heiligt Mittel" verfügt werden. Um als gerechtfertigt gelten zu können, müssen sie stets "geeignet", "erforderlich" und "verhältnismäßig" sein. Angesichts der angeführten amtlichen Zahlen kann es eigentlich keinen vernünftigen Zweifel darüber geben, dass eine allgemeine Impfpflicht gegen COVID-19 nicht "geeignet" ist, die drohende Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Doch selbst, wenn es anders wäre, wäre eine Impfpflicht nicht "erforderlich". Denn eine Überlastung des Gesundheitssystems ließe sich, zumal der Großteil der vulnerablen Gruppen bereits vollständig geimpft ist und auf Wunsch geboostert werden kann, auch mit milderen Mitteln wie Selbstisolation, Testpflichten und Kontaktbeschränkungen vermeiden.

Erschwerend hinzu kommt, dass keiner der COVID-19-Impfstoffe das pharmakologische Dogma außer Kraft zu setzen vermag, das lautet: "keine Wirkung ohne Nebenwirkung". Die nennenswerten reichen im Falle der COVID-19-Vakzine von Autoimmunreaktionen, über Herzmuskel- und Nervenentzündung, bis hin zu Gefäßverschlüssen und -verstopfungen wie Sinusvenenthrombosen und Embolien, die zu Schlaganfällen und Herzversagen mit Todesfolge führen können. Auch kann es zu Entzündungsprozessen der Gefäßwände mit Gefäßaufbrüchen kommen. Die meisten dieser Nebenwirkungen treten "selten" (Häufigkeit: 0,01 bis 0,1 Prozent) oder nur "sehr selten" (Häufigkeit: weniger als 0,01 Prozent) auf. Zum Vergleich: Die Wahrscheinlichkeit eines Hauptgewinns im Lotto (6 Richtige plus Zusatzzahl) liegt bei nur 0,00000072 Prozent, ist also um ein Vielfaches geringer. Dennoch gibt es bei so gut wie jeder Ziehung einen oder mehrere Hauptgewinner.

Ohne Einwilligung strafbare Körperverletzung

Bei einer Impfquote von 100 Prozent ginge es - bezogen auf die "seltenen" Nebenwirkungen - im rechnerisch günstigen Fall um je rund 8.300 Personen, die damit rechnen müssten, einen der oben genannten Impfschäden davonzutragen, darunter viele, die - anders als bei Masern oder Pocken - gar kein erhöhtes Risiko besitzen, schwer an COVID-19 zu erkranken (gesunde Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene). Wer soll das eigentlich verantworten können? Auch deshalb muss die Impfung gegen COVID-19 freiwillig bleiben. Wie alle anderen medizinischen Interventionen setzt eine Impfung eine informierte Einwilligung voraus. Fehlt sie, handelt es sich um eine strafbare Körperverletzung. Aus gutem Grund: Wenn es etwas Unverfügbares gibt, ist es der Leib von Personen. Hier findet jede Solidarpflicht ihre Grenze. Ihre Überschreitung kann weder erzwungen, noch gesetzlich angeordnet, sondern nur gestattet und geschenkt werden.

Warum es eine staatliche Impfpflicht gegen das Coronavirus geben sollte: Lesen Sie hier den Pro-Beitrag des Moraltheologen Peter Schallenberg.

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