Es ist mehr als eine Kröte, die die Christen unter Österreichs Parlamentariern schlucken müssen, wenn sie in wenigen Tagen über das neue "Sterbeverfügungsgesetz" und über die Neufassung der "Mitwirkung an der Selbsttötung" abstimmen. Die Beschlussfassung muss sein, weil sonst ab dem Jahreswechsel jeder jedem - und aus jedem Grund und Motiv - beim Suizid behilflich sein dürfte. Dafür trägt der Verfassungsgerichtshof die Verantwortung. Den ÖVP-Verhandlern darf man attestieren, eine möglichst restriktive Regelung angepeilt und - dem grünen Koalitionspartner geschuldet - nur knapp verfehlt zu haben.
Zu vage, zu naiv
Die auffälligste handwerkliche Schwäche in der juristischen Neufassung des bisher "Hilfeleistung zum Selbstmord" genannten Paragraf 78 Strafgesetzbuch besteht darin, dass die mit Mühe konstruierte Sterbeverfügung gar keine Bedingung dafür ist, jemandem straffrei beim Suizid zu assistieren. Wozu dient sie dann überhaupt? Schwerer als dieser Patzer sind einige Baustellen im Sterbeverfügungsgesetz zu reparieren: Zu vage sind die "schwere, dauerhafte Krankheit" und der "nicht anders abzuwendende Leidenszustand" definiert, zu naiv ist die Berufung auf den "dauerhaften, freien und selbstbestimmten Entschluss zur Selbsttötung". Gut, dass zwei Ärzte begutachten müssen, wovon einer Palliativmediziner sein muss. Aber warum bindet man nicht Psychiater verpflichtend ein, die Depressionen erkennen und die Illusionen der freien Selbstbestimmung erfahrungssatt hinterfragen?
Gut und richtig, dass die Suizidbeihilfe weder institutionalisiert noch der Ärzteschaft zugeschoben wird. Aber wer verhindert einen (zusätzlichen) Missbrauch des todbringenden Medikaments nach der Abholung in der Apotheke? Wer hilft einem qualvoll Sterbenden, wenn das Medikament fehlerhaft eingenommen wurde oder unzureichend wirkt? Wer bezahlt die ärztliche Aufklärung und die mörderischen Präparate, die ja kaum als Gesundheitsleistung durchgehen? Und wer sichert die freie Gewissensentscheidung der Apotheker, die jetzt zu Händlern des Todes werden sollen?
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