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Bundestag weist AfD-Antrag zu „Correctiv“ zurück

Vor Gericht hat „Correctiv“ mit der Berichterstattung über einen Remigrations-„Masterplan“ Schiffbruch erlitten. Die Konsequenz eines Förderstopps verwirft der Bundestag jedoch.
Villa Adlon
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | In dieser Villa fand 2023 das Treffen statt, das correctiv in einer aufsehenerregenden Recherche 2024 als eine Art neue Wannseekonferenz framte. Seither wird der Text vor Gericht verhandelt, zumeist verlor dabei correctiv gegen Teilnehmer des Treffens.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ zurückgewiesen. Nach einer halbstündigen Aussprache stimmten alle übrigen Fraktionen gegen den Vorstoß. Damit bleibt es bei der bisherigen Praxis staatlicher Projektförderung, an der sich durch das Berliner Urteil vorerst nichts ändert. Redner waren Götz Frömming (AfD), Ottilie Klein (CDU/CSU), Awet Tesfaiesus (Grüne), Holger Mann (SPD), Clara Bünger (Linke), Pascal Reddig (CDU/CSU), Martin Erwin Renner (AfD) und Martin Rabanus (SPD).

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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