Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zur Correctiv-Berichterstattung ziehen – Förderung einstellen und Falschbehauptungen entgegenwirken“ zurückgewiesen. Nach einer halbstündigen Aussprache stimmten alle übrigen Fraktionen gegen den Vorstoß. Damit bleibt es bei der bisherigen Praxis staatlicher Projektförderung, an der sich durch das Berliner Urteil vorerst nichts ändert. Redner waren Götz Frömming (AfD), Ottilie Klein (CDU/CSU), Awet Tesfaiesus (Grüne), Holger Mann (SPD), Clara Bünger (Linke), Pascal Reddig (CDU/CSU), Martin Erwin Renner (AfD) und Martin Rabanus (SPD).
Bundestag weist AfD-Antrag zu „Correctiv“ zurück
Vor Gericht hat „Correctiv“ mit der Berichterstattung über einen Remigrations-„Masterplan“ Schiffbruch erlitten. Die Konsequenz eines Förderstopps verwirft der Bundestag jedoch.
