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Britannien droht die Spaltung

Die Rechtsfolgen des Brexit betreffen das ganze Königreich und Millionen Europäer. Von Stephan Baier
EU Summit: Theresa May und EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker
Foto: Olivier Hoslet (EPA) | Die britische Premierministerin Theresa May wird von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (R) vor einem Treffen in der EU-Kommission am Rande des EU-Gipfels in Brüssel, Belgien, am 21. Oktober 2016 begrüßt.

Großbritannien bleibt – im Gegensatz zur Türkei – eine parlamentarische Demokratie. Nicht weniger als das verdankt die Insel dem Brexit-Urteil des Supreme Court von Dienstag. Die Regierung darf ein rechtlich unverbindliches Referendum nicht selbstständig exekutieren, sondern muss ihre Pläne zuvor dem Parlament vorlegen. Noch eine Erkenntnis verdanken die Regierungen der Briten wie der übrigen EU-Mitglieder dem Londoner Höchstgericht: Die Mitgliedschaft in der EU ist keine bloß außenpolitische Frage. Generalstaatsanwalt Jeremy Wright hatte nämlich mit dem „königlichen Vorrecht“ argumentiert, um die Mitwirkung des Parlaments auszuhebeln: Dieses Vorrecht gibt der Regierung Ihrer Majestät die Befugnis, ...

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