Köln

BKU-Vorstand in der Kritik

BKU-Mitglieder fordern von Verbandsführung eindeutige Positionierung beim Lebensschutz.
BKU-Chef Ulrich Hemel
Foto: Bernd von Jutrczenka (dpa) | Wie mehrere Teilnehmer der Zoom-Konferenz berichten, sei der Einschätzung Hemels, bei der gegenwärtigen rechtlichen Regelung von Abtreibungen handele es sich um einen „guten Kompromiss“ vehement widersprochen worden.

Der Brief, den der Vorsitzende des „Bund Katholischer Unternehmer“ (BKU), Ulrich Hemel, der Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Irmer Stetter-Karp, geschrieben hat, ist bei Mitgliedern des Verbandes überwiegend auf Ablehnung und Kritik gestoßen. In dem Schreiben hatte Hemel Stetter-Karp zur „deutlichen Zurückhaltung“ bei „öffentlichen Äußerungen“ zum Thema Abtreibung aufgefordert. Stattdessen gelte es „Positionen zu beziehen, die deutlicher als bisher Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen zeigen“.

Mangelnde Unterscheidbarkeit beklagt

Bei einer Zoom-Konferenz am gestrigen Donnerstagabend, an der mehr als 50 Mitglieder, überwiegend Regionalgruppenvorsitzende, teilgenommen haben sollen, hatte Hemel das Schreiben, aus dem „Die Tagespost“ tags zuvor auf ihrem Internetportal zitiert hatte, zunächst verlesen. Wie mehrere Teilnehmer der Konferenz anschließend übereinstimmend berichteten, seien Hemel und der übrige Vorstand bei der anschließenden Debatte von zahlreichen Mitgliedern dafür heftig kritisiert worden.

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Angemahnt worden seien dabei unter anderem eine wertorientierte Führung sowie eine klare öffentliche Positionierung des Verbands in Fragen des Lebensschutzes. Auch müsse der BKU sein Profil schärfen und deutlich machen, was ihn von anderen wirtschaftlichen Interessensverbänden unterscheide.

Hemel: BKU ist nicht die „römische Glaubenskongregation“

Der Argumentation Hemels, der seit 2018 das Institut Weltethos in Tübingen leitet, der BKU sei nicht die „römische Glaubenskongregation“ und die „Haltung zum Schwangerschaftsabbruch“ nicht Bestandteil des „Credos“, sei entgegengehalten worden, dass die Ablehnung von Abtreibungen aus dem fünften Gebot des Dekalogs („Du sollst nicht töten“) folge. An dessen Verbindlichkeit könne daher für Katholiken auch keinerlei Zweifel bestehen. Wie mehrere Teilnehmer weiter übereinstimmend berichten, sei auch der Einschätzung Hemels, bei der gegenwärtigen rechtlichen Regelung von Abtreibungen handele es sich um einen „guten Kompromiss“ vehement widersprochen worden. Ein solcher Standpunkt sei nicht nur nicht mit der vom Konzil und den Päpsten vertretenen Lehre weit entfernt, sondern auch mit der Position deutschen Bischofskonferenz unvereinbar.

Mehrere Teilnehmer sollen in diesem Zusammenhang eine öffentliche Stellungnahme des BKU gefordert haben, in welcher die Forderung von ZdK-Präsidentin Stetter-Karp nach einem flächendeckenden Ausbau von Abtreibungseinrichtungen eingeordnet und klar zurückgewiesen werde. Ferner müsse der BKU in dieser Stellungnahme unmissverständlich Partei für das Lebensrecht ungeborener Kinder ergreifen und sich hinter die Deutsche Bischofskonferenz stellen.  DT/reh

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