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Bessere Aufsicht für Ämter

Auch in Deutschland gibt es Willkür bei der Inobhutnahme von Kindern. Von Heinrich Wullhorst
Bundesverfassungsgerichts verhandelt in Sachen Ehedoppelname
Foto: dpa | Das Familienrecht sieht eine starke Position der Eltern vor. Diese muss in der Praxis aber auch gegenüber den Behörden behauptet werden.

Der Fall der Norwegerin Silje G., der in Polen gemeinsam mit ihrer Tochter politisches Asyl zuerkannt wurde, bewegt die Menschen (DT vom 3.1.). Sie hatte die wohl begründete Angst, dass ihr die norwegische Kinderschutzbehörde „Barnevernet“ auch ihr zweites Kind wegnehmen würde. Wie sieht eigentlich die Situation in Deutschland aus? Welche Rechte haben dort die Jugendämter und in welchem Maße machen sie davon Gebrauch? Die bloßen Zahlen sagen wenig aus über die Schicksale, die dahinterstehen, wenn Kinder aus ihrer Herkunftsfamilie weggenommen werden.

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