Seit vergangener Woche liegt er also vor. Der von vielen mit Spannung erwartete Bericht, in dem eine von Bundesregierung und Bundestag berufene Sachverständigenkommission jene Maßnahmen evaluieren sollte, die Bund und Länder zur Bekämpfung der Pandemie binnen der letzten zwei Jahre angeordnet haben. Rechtsgrundlage für die Zusammensetzung und Arbeit der Kommission ist das Infektionsschutzgesetz. Das sieht in § 9 Absatz 5 unter anderem vor: „Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der … getroffenen Maßnahmen untersuchen.“ Das Ergebnis sollte der Bundesregierung „bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt“ werden. Drei Monate hat die Bundesregierung nun Zeit, den 160 Seiten langen Bericht zu studieren, mit einer eigenen Stellungnahme zu versehen, und beides dem Bundestag zuzuleiten.
Eine ausreichende Datenerhebung fehlt
Im Prinzip ist es eine gute Idee, wenn Regierungen das eigene Handeln von unabhängigen Experten überprüfen lassen. Denn auf diese Weise können nicht nur Fehleinschätzungen erkannt und zukünftig vermieden, sondern auch die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen ermittelt und miteinander verglichen werden. Machen die Sachverständigen ihre Arbeit gut, steht am Ende ein Koffer mit hocheffizienten Werkzeugen zur Verfügung, der bei Bedarf von den dann Verantwortlichen nur noch hervorgeholt und auf die aktuelle Lage angepasst werden muss.
Davon kann hier jedoch keine Rede sein. Denn in ihrem Bericht halten die 19 Sachverständigen gleich auf Seite acht fest: „Die Erfüllung des Auftrags … durch die Evaluationskommission wurde erheblich dadurch erschwert, dass sie zur Bewertung der auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestützten Maßnahmen erst im Nachhinein aufgefordert wurde. Ferner fehlte eine ausreichende und stringente begleitende Datenerhebung, die notwendig gewesen wäre, um die Evaluierung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete zu ermöglichen. … Außerdem ist festzuhalten, dass die Evaluationskommission für eine umfassende Evaluierung dieser Fragestellung weder personell ausgestattet war, noch einen ausreichend langen Evaluationszeitraum zur Verfügung hatte.“ Heißt im Klartext: Für eine Evaluation, die diesen Namen auch verdient, fehlte es den Sachverständigen an belastbaren Daten, Zeit und Personal. Mithin also an allem, was nötig ist, um eine solche Aufgabe zufriedenstellend bewerkstelligen zu können.
Kein nationales Forschungskonzept im Bereich Public Health
Aber es kommt noch schlimmer: Um „Informationen für die Anpassung, Fortführung, Weiterentwicklung oder Terminierung“ von Maßnahmen zur Bekämpfung einer Pandemie bereitstellen zu können, sei „eine belastbare Evaluation von Interventionen“ nicht erst im Nachhinein, sondern bereits „während der Pandemiebekämpfung zwingend erforderlich“. Und man ahnt schon, was folgt: „Im Gegensatz zum Vorgehen in einigen anderen Ländern wurde in Deutschland eine fachübergreifende Begleitforschung während der Corona-Pandemie noch nicht erreicht.“ So gebe es immer noch „kein nationales Forschungskonzept im Bereich Public Health“. Eine solche „fachübergreifende Begleitforschung“ sei jedoch „zwingend nötig, um Entscheidungen des Krisenmanagements auf eine bessere Wissensgrundlage zu stellen“.
Mehr noch: Für „die erforderliche Digitalisierung des Gesundheitswesens“ müssten „die notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen“ erst noch geschaffen werden. „Diese beinhalten die zügige Implementierung einer technisch angemessenen Telematik-Infrastruktur sowie die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit einer der Sensibilität von Gesundheitsdaten angemessenen Datensicherheit.“ Für „die weitere Einführung und Nutzung von digitalen Werkzeugen“ sollte sodann „bei den föderalen Strukturen mit ihren unterschiedlichen digitalen Strategien und Ausstattungen noch stärker auf eine Interoperabilität und Schnittstellen der verschiedenen Systeme geachtet werden, so dass die Daten möglichst effizient gesammelt und Aufgaben wie die Infektionsketten-Nachverfolgung so weit wie möglich automatisiert werden können“.
Allerdings ist auch damit das Ende der Fahnenstange des institutionellen Versagens keineswegs erreicht. So halten die Sachverständigen ferner fest: „Bei der Umsetzung des Nationalen Pandemieplanes sollten im Rahmen eines stringenten und transparenten Pandemiemanagements Indikatoren genutzt werden, die kurzfristig Auskunft über die Gefährdungslage von Risikogruppen geben und frühzeitig auf eine Überlastung des Gesundheitswesens hinweisen.“ Und weiter: „Belastbare Krankenhausdaten wie ein einheitliches Erfassungssystem einschließlich der Ressourcen wie verfügbare Betten, Personal oder Material sind essentiell, um den Zustand des Gesundheitswesens beurteilen zu können.“
Keine systematische Behandlung des Reizthemas „Impfen“
Auch eine systematische Behandlung des Reizthemas „Impfen“ sucht man in dem Bericht der Sachverständigenkommission vergeblich. Offenbar fehlte es auch dafür an Daten, Zeit und Personal. Denn Regierung und Parlament schreibt die Kommission ins Stammbuch: „Um Impfeffektivität und -nebenwirkungen sicher bewerten zu können, ist ein datengesichertes bundesweites Vorgehen etwa durch die Einführung einer elektronischen Patientenakte, eines nationalen Impfregisters oder einer Registrierung, Auswertung und gezielten Ansprache der Versicherten durch ihre jeweilige Krankenkasse notwendig.“ Dazu passt auch, was die Sachverständigen unter dem Abschnitt „2G/3G-Maßnahmen“ festhalten: Ein Effekt „von 2G/3G-Maßnahmen“ sei bei den bisherigen Varianten „in den ersten Wochen nach der Boosterimpfung oder der Genesung hoch“. Der Schutz vor einer Infektion lasse „mit der Zeit jedoch deutlich nach“. Sei man „aufgrund eines hohen Infektionsgeschehens und einer (drohenden) Überlastung des Gesundheitssystems gezwungen, Zugangsbeschränkungen einzuführen“, so sei „bei den derzeitigen Varianten und Impfstoffen eine Testung unabhängig vom Impfstatus als Zugangsbedingung zunächst zu empfehlen“.
Angesichts „der leichten Übertragbarkeit“ der „Omikron-Variante bei Geimpften sowie der Impf- und Genesungsquote“ sei allerdings „begleitend zu erforschen, wie gut eine Eindämmung über Testung funktionieren kann“. Man darf durchaus gespannt sein, wie sich die Bundesregierung demnächst zu all dem in ihrer Stellungnahme verhält.
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