Seit vergangener Woche liegt er also vor. Der von vielen mit Spannung erwartete Bericht, in dem eine von Bundesregierung und Bundestag berufene Sachverständigenkommission jene Maßnahmen evaluieren sollte, die Bund und Länder zur Bekämpfung der Pandemie binnen der letzten zwei Jahre angeordnet haben. Rechtsgrundlage für die Zusammensetzung und Arbeit der Kommission ist das Infektionsschutzgesetz. Das sieht in § 9 Absatz 5 unter anderem vor: „Die Evaluation soll interdisziplinär erfolgen und insbesondere auf Basis epidemiologischer und medizinischer Erkenntnisse die Wirksamkeit der … getroffenen Maßnahmen untersuchen.“ Das Ergebnis sollte der Bundesregierung „bis zum 30. Juni 2022 vorgelegt“ werden.
Außer Spesen nichts gewesen
Der Bericht der Sachverständigen, der die von der Politik zur Bekämpfung der Pandemie ergriffenen Maßnahmen evaluieren sollte, offenbart vor allem fortgesetztes institutionelles Versagen.
