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Angriff auf die Teilhabe

Steigende Kosten machen die Eingliederungshilfe zur Zielscheibe von Sparplänen. Warum die Lebenshilfe darin einen Angriff auf Teilhabe und Selbstbestimmung sieht.
Junge Frau mit Armprothese
Foto: Imago/Zoonar | Unterstützungsangebote sollen Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Fast ein Jahr ist es her, da erklärte Kanzler Merz in seiner markigen Art, dass jährliche Steigerungsraten von bis zu zehn Prozent bei der Eingliederungshilfe nicht länger akzeptabel seien. Seither wehrt sich die Lebenshilfe gegen die Sparpläne von Bund, Ländern und Kommunen: mit der bundesweiten Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ und einer Bundestags-Petition, die weit mehr als 100 000 Menschen unterzeichnet haben.

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Am 8. Juni wird Bundesvorsitzende Ulla Schmidt im Petitionsausschuss des Bundestages deutlich machen, warum die Lebenshilfe in der Streichliste aus dem Kanzleramt einen Angriff auf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und damit auf die Grundwerte unseres Sozialstaats sieht.

Eingliederungshilfe ist kein Luxus! Die Kostensteigerungen sind vielmehr auf die hohen Inflationsraten vergangener Jahre sowie die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Außerdem nehmen die Fallzahlen in der Eingliederungshilfe zu. Das ist eine Folge des medizinischen Fortschritts, der die Lebenserwartung auch von Menschen mit Behinderung erhöht. Eingliederungshilfe ermöglicht unter anderem Schulassistenz, Hilfen beim Wohnen, Unterstützung im Alltag oder die Teilhabe am Arbeitsleben.

Für Kinder könnten Kürzungen bedeuten, dass sie nicht oder weniger in die Schule gehen und seltener an Freizeitangeboten teilnehmen können. Einsparungen könnten zudem die Folge haben, dass junge Menschen mit Unterstützungsbedarf im Pflegeheim leben müssten, obwohl sie mit Assistenz in einer eigenen Wohnung gut klarkommen.

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Für Sebastian Urbanski, Schauspieler und als Mensch mit Beeinträchtigung im Bundesvorstand der Lebenshilfe, ist die Eingliederungshilfe von existenzieller Bedeutung. Er betont: „Ohne Assistenz könnte ich nicht mit meiner Frau in unserer Wohnung leben. Ich müsste womöglich zurück zu meinen Eltern oder in ein Heim. Das wäre ein massiver Verlust meiner Selbstbestimmung. Menschen mit Behinderung haben Rechte – auch das Recht, selbst zu entscheiden, wie und mit wem sie leben.“


Der Autor ist Pressesprecher der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. Als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband unterstützt sie Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen und deren Familien. Sie hat 110 000 Mitglieder.

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