Berlin

Allgemeine Impfpflicht: Experten sind uneins

Der Ethikrat legt Ad-hoc-Empfehlungen zu einer Allgemeinen Impfpflicht vor. Einigkeit herrscht lediglich hinsichtlich der Versäumnisse der politischen Akteure.
Weitere Entwicklung in der Corona-Pandemie
Foto: Paul Zinken (dpa) | Von einer einheitlichen Stimme der Wissenschaft in der Frage einer Allgemeinen Impfpflicht kann nicht die Rede sein.

Die Debatte über die gesetzliche Einführung einer allgemeinen Impfpflicht nimmt Fahrt auf. Wie SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese verriet, will sich der Bundestag bereits in der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres mit ihr befassen. Geht es nach den Plänen von Bundeskanzler Olaf Scholz, wird das Parlament seine Beratungen Ende Februar, spätestens aber Mitte März abgeschlossen haben. Hauptgrund für den äußerst strammen Zeitplan dürfte die dann greifende bereichsbezogene Impfpflicht, die der Bundestag Anfang Dezember verabschiedete. Ihr zufolge müssen die Beschäftigten von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeiten gewertet und mit Bußgeldern geahndet werden können.

Kein nennenswerter Einfluss auf das Pandemiegeschehen

Weil die Regierung – wohl nicht zu Unrecht – fürchtet, dass dann noch mehr Beschäftigte dem Gesundheitswesen den Rücken kehren als im bisherigen Verlauf der Pandemie, soll die Verabschiedung der allgemeinen Impfpflicht, deren Einführung nach allgemeinem Dafürhalten keinen nennenswerten Einfluss auf das derzeitige Pandemiegeschehen der vierten und fünften Welle haben wird, im zeitlichen Umfeld des Starts der bereichsbezogenen liegen. „Widerstand“, so könnte man meinen, soll den Beschäftigten im Gesundheitswesen bedeutet werden, „ist zwecklos“.

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Und in der Tat: In den USA sorgt eine weniger clever eingefädelte Vorgehensweise derzeit für massiven Wirbel. Dort hatte US-Präsident Joe Biden bereits im September eine Impfpflicht für alle Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitswesens sowie sämtlicher Bundesbehörden verhängt. Auch private Krankenhausketten sollten von ihren Angestellten entweder einen Impfnachweis oder aber die regelmäßige Vorlage von negativen Tests verlangen. Anfang November stoppte jedoch ein Bundesberufungsgericht in New Orleans die Verfügung. Bis zu einer endgültigen Entscheidung steht es den Unternehmen nun frei, ob sie von ihren Angestellten einen Impfnachweis verlangen oder nicht. Viele Klinikketten machen inzwischen einen Rückzieher. Der Grund: Nach dem Erlass der Biden-Administration quittierten Tausende der im Gesundheitssektor Beschäftigten ihren Dienst.

Auch in Deutschland deuten die Signale eher auf Sturm. Kein Wunder, hatten doch mit Ausnahme von Robert Habeck, nahezu sämtliche Spitzenpolitiker die Einführung einer Impfpflicht gegen COVID-19, lange Zeit und mitunter wiederholt, ausgeschlossen: „Es wird keine Impfpflicht geben“ (Angela Merkel). „Wir haben jetzt keine Impfpflicht und wir wollen sie auch nicht einführen“ (Olaf Scholz). „Ich bin gegen eine Impflicht“ (Markus Söder). „Impfen muss eine Frage der Selbstbestimmung bleiben“ (Christian Linder). „Eine Impfung gegen COVID-19 muss die Entscheidung jedes Einzelnen sein. Hier muss und wird die Politik zu ihrem Wort stehen“ (Karl Lauterbach). „Es wird keine verpflichtende Impfung geben“ (Jens Spahn).

Eine Legitimationsgrundlage für Karlsruhe?

Am 2. Dezember baten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder den Deutschen Ethikrat, eine Einschätzung zu den ethischen Aspekten der von der Politik bereits verabredeten gesetzlichen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht abzugeben. Dabei dürfte die Regierenden in erster Linie der Gedanke umgetrieben haben, dass das Bundesverfassungsgericht im Falle von erwartbaren Verfassungsbeschwerden auch danach fragen wird, ob und auf welche wissenschaftlichen Expertisen sich der Gesetzgeber bei der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht stützen konnte. Am vergangenen Mittwoch legten 20 der derzeit 24 Mitglieder des Expertengremiums, das Regierung und Parlament in ethischen Fragen beraten soll, dann eine „Ad-hoc-Empfehlung“ vor. Dass diese von Karlsruhe später einmal als hinreichende Legitimation für die gesetzliche Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht betrachtet werden könnte, ist nicht sonderlich wahrscheinlich. Denn in der 20-seitigen Stellungnahme, die den Titel „Ethische Orientierung zur Frage einer allgemeinen gesetzlichen Impflicht“ trägt, zeigt sich das Expertengremium zu selbstbewusst und zu gespalten, um als bloßer Akzeptanzbeschaffer in Frage zu kommen.

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So hebt der Rat etwa hervor, dass eine allgemeine Impfpflicht „kein Allheilmittel gegen die Pandemie“ sei, sondern nur „als Teil einer umfassenden, evidenzbasierten, differenzierten und vorausschauenden Pandemie-Gesamtstrategie erwogen werden“ dürfe. Auch sei „bereits jetzt erkennbar, dass sich eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht sinnvoller Weise nicht nur auf die einfache oder zweifache Impfung beziehen“ könne. „Um eine gute Immunität zu erreichen“, sei „nach jetzigem Kenntnisstand mindestens eine Auffrischimpfung erforderlich. Ob weitere Auffrischimpfungen für eine bestimmte Zeit oder regelmäßig, eventuell auch mit angepassten Impfstoffen, notwendig werden könnten“, könne „derzeit nicht vorhergesagt werden, sollte aber mitbedacht und offen kommuniziert werden“. „Angesichts der Virusvariante Omikron“ spreche „vieles dafür, dass Folgeimpfungen notwendig“ würden.

Deutliche Kritik übt das Expertengremium zudem an dem bisherigen Verlauf der Impfkampagne. Der Politik schreibt es ins Stammbuch: „Außerdem muss festgehalten werden, dass die deutsche Impfstrategie im Vergleich zu anderen Staaten deutlich weniger erfolgreich war.“ Zudem wiesen die „regionalen Unterschiede der Impfquoten innerhalb Deutschlands“ darauf hin, „dass die Impfstrategie in vielem, von der Logistik über die Ansprache, von aufsuchendem Impfen bis hin zu schnellen, lösungsorientierten Anpassungen deutlich hinter dem Möglichen zurückgeblieben“ sei.

Vier Ratsmitglieder stimmten nicht zu

Gleichwohl plädieren am Ende 13 Ratsmitglieder für eine Ausweitung der Impfpflicht „auf alle in Deutschland lebenden impfbaren Erwachsenen. Sieben Ratsmitglieder plädieren stattdessen dafür, die Ausweitung der bereichsbezogenen Impfpflicht „auf erwachsene Personen zu beschränken, die bezüglich COVID-19 besonders vulnerabel sind“, namentlich ältere Menschen sowie solche mit Vorerkrankungen.

Vier Ratsmitglieder, die Juraprofessoren Frauke Rostalski (Köln), Steffen Augsberg (Gießen), Stephan Rixen (Bayreuth) sowie die islamische Theologin Muna Tatari (Paderborn) stimmten den Empfehlungen nicht zu und veröffentlichten stattdessen tags darauf einen Aufsatz in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, in dem sie ihre Ablehnung begründeten. „Das Narrativ, nur eine ,allgemeine‘ Impfpflicht helfe aus der Not, insbesondere aus den ,Dauerschleifen‘ weiterer COVID-19-Bekämpfungsmaßnahmen“, sei „falsch und kontraproduktiv“. Es bestehe die „Gefahr, dass die ,allgemeine Impfpflicht zum bloßen Symbol eines politischen Aktionismus“ werde, „der sich von Pseudo-Effektivität beherrschen“ lasse. „Das sei jedoch „geeignet, das Vertrauen der Menschen in die Maßnahmen der Pandemieregulierung insgesamt zu beschädigen“.

Auch ähnele „eine gesetzliche Impfpflicht, die sich nach dem einstweiligen maßgeblichen Wissensstand nicht auf einen hinreichend wirksamen Impfstoff stützen kann“, dem „Einsatz eines in Entwicklung befindlichen Arzneimittels im Frühstadium, bei dem über die Effektivität noch wenig bekannt ist (,Heilversuch‘)“. „Eine Impfpflicht, die dazu verpflichten würde, wenig wirksame Impfstoffe zu nutzen, wäre eine Pflicht, nach dem letzten Strohhalm zu greifen, von dem nicht klar ist, ob er überhaupt ein Strohhalm ist.“ Zu diesem Problem verhalte sich die Ad-hoc-Empfehlung nicht. „Unklar“ blieben ferner „die Konsequenzen einer ,allgemeinen‘ Impfpflicht“.

Zahlreiche Fragen zur Durchsetzung noch offen

Bei „genauerer Betrachtung“ zeige sich, „dass nicht nur zahlreiche Fragen, die ihre Durchsetzung betreffen, noch offen sind, sondern dass es in manchen Fällen gar keine zufriedenstellenden Antworten geben dürfte“. Schließlich heißt es: „Eine schlecht gemachte, praxisuntaugliche Impfpflicht“ schade aber „dem Infektionsschutz mehr als sie ihm nutzt“ und drohe die Bereitschaft der Bürger, Normen zu befolgen, „in Mitleidenschaft zu ziehen“.

Von Einigkeit der Wissenschaft, so viel ist jetzt sicher, kann jedenfalls keine Rede sein. Man darf nun gespannt sein, wie sich die Abgeordneten zu all dem bei der Plenardebatte Anfang Januar verhalten werden.

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