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Archiv Inhalt Verordnung der EU-Kommission

Alarmstufe Rot beim Embryonenschutz

Eine von der EU-Kommission erarbeitete Verordnung droht, auf dem Feld des Embryonenschutzes keinen Stein mehr auf dem anderen zu lassen.
Menschlicher Embryo
Foto: (329173721) | Der Embryo entwickele sich „kontinuierlich und ohne signifikante Einschnitte“ als Mensch, machen die Bischöfe unmissverständlich klar. „Bereits mit der Kernverschmelzung“ entstehe ein „individuelles Wesen mit einer eigenen DNA“.

Bürokratie kann kalt und grausam sein. Wo dies der Fall ist, überschreiben beispielsweise Beamte wichtige Dokumente mit Titeln wie: „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2003/98/EG und 2004/23/EG“. Hat das Dokument dann noch einen Umfang von 134 DIN-A4-Seiten, können seine Autoren beinah sicher sein, dass der Kreis derer, die seinen Inhalt zu Kenntnis nehmen, sehr übersichtlich bleibt. In diesem Fall ist das erfreulicherweise anders.

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