Bürokratie kann kalt und grausam sein. Wo dies der Fall ist, überschreiben beispielsweise Beamte wichtige Dokumente mit Titeln wie: „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2003/98/EG und 2004/23/EG“. Hat das Dokument dann noch einen Umfang von 134 DIN-A4-Seiten, können seine Autoren beinah sicher sein, dass der Kreis derer, die seinen Inhalt zu Kenntnis nehmen, sehr übersichtlich bleibt. In diesem Fall ist das erfreulicherweise anders.
Verordnung der EU-Kommission
Alarmstufe Rot beim Embryonenschutz
Eine von der EU-Kommission erarbeitete Verordnung droht, auf dem Feld des Embryonenschutzes keinen Stein mehr auf dem anderen zu lassen.