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Gibt es ein verbrieftes Recht auf Abtreibung?

Österreichs Bundeskanzleramt verwirft die Forderungen der Bürgerinitiative „fairändern“ und provoziert mit fragwürdiger Wortwahl Proteste von Lebensrechtlern.
Pressestatements zu den Maßnahmen gegen die Krise
Foto: Andy Wenzel (BKA) | Lebensschutz in Schieflage: Österreichs grüne Justizministerin Alma Zadic (links) mit Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab (ÖVP). In ihrem Namen bekam „fairändern“ eine Abfuhr.

Jetzt haben sie es schriftlich: die Lebensschützer, Lebensrechtsbewegungen und all jene, die daran zweifelten, dass die schwarz-grüne Bundesregierung in Wien auch nur im Millimeterbereich etwas gegen Abtreibung und für den Schutz des ungeborenen Lebens tun würde. In einer auf den 8. Mai, den 75. Jahrestag des Weltkriegsendes, datierten Stellungnahme des Bundeskanzleramtes heißt es wörtlich: „Gleicher Zugang zu den Leistungen des Gesundheitswesens setzt voraus, dass in jedem Bundesland in allen öffentlichen Schwerpunktkrankenhäusern die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruches gegeben ist.

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