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§ 219 a: FDP will nicht klagen

Berlin (DT/reh). Die FDP-Bundestagsfraktion will die von Union und SPD verabschiedete Reform des § 219a Strafgesetzbuch doch nicht vor das Bundesverfassungsgericht bringen. „Wir haben die Erfolgsaussichten prüfen lassen und bewerten sie als sehr gering. Deshalb werden wir diese Bemühungen nicht weiter verfolgen“, zitiert das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Stephan Thomae. Thomae hatte Ende Februar eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht in Aussicht gestellt und die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Linke eingeladen, sich den Liberalen anzuschließen.

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