Einem Bericht des „Handelsblatts“ zufolge will die Regierung die Sozialversicherungsbeiträge für Alleinverdiener drastisch erhöhen: Die bisherige Mitversicherung nichterwerbstätiger Ehegatten soll abgeschafft werden. Zusätzlich zu den Sozialbeiträgen des Verdieners sollen für die Mitversicherung des Partner monatlich 200 Euro monatlich an die Krankenversicherung und 25 Euro an die Pflegeversicherung gezahlt werden.
Öffentlich kommuniziert wird dies als Abschaffung der „Beitragsfreiheit“ von Ehegatten. So wird insinuiert, dass nichterwerbstätige Ehefrauen bisher „kostenlos“ versorgt würden. Das ist nicht der Fall, denn der Ehepartner zahlt Beiträge auf sein gesamtes Einkommen. Freibeträge für Kinder, wie im Steuerrecht, gibt es in der Sozialversicherung nicht. Faktisch geht es bei der Mitversicherung um Mütter, die wegen der Kindererziehung nicht erwerbstätig sind. Das ist eine Familienphase, die immer kürzer wird, denn Mütter kehren immer früher ins Erwerbsleben zurück.
Ziel der Mehrbelastungen ist offensichtlich
Das Ziel der Mehrbelastungen ist offensichtlich: Die Unterbrechung des Erwerbslebens zugunsten der Kindererziehung soll nicht nur erschwert, sondern für Normalverdiener unmöglich gemacht werden. Schon Kleinstkinder sollen spätestens mit einem Jahr institutionell betreut werden und die Mütter gefälligst erwerbstätig sein. Diese Einstellung prägt nicht nur das rot-grüne Lager, das wie eine kaputte Schallplatte immer wieder die Abschaffung des Ehegattensplittings fordert.
Seit Ursula von der Leyens Zeit als Familienministerin stoßen diese Forderungen nach einer finanziellen Strangulation von Alleinverdienern in den Unionsparteien zunehmend auf offene Ohren. Die aktuellen Pläne markieren eine neue Eskalationsstufe. Sogar der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert die Pläne als „Frontalangriff auf Millionen Familien“.
Im Blick auf die Krise der Krankenversicherung ergeben die Pläne außerdem keinen Sinn. Denn die Krankenversicherung hat kein Einnahme-, sondern eine Ausgabeproblem, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betont. Nach Angaben der GKV sind mehr als 80 Prozent der „beitragsfrei“ Mitversicherten Kinder. Die sind aber gerade nicht die Kostentreiber im Gesundheitswesen, wie die vom Statistischen Bundesamt erfassten jährlichen Krankheitskosten zeigen.

Pro Kopf lagen die Kosten für Kinder unter 15 Jahren im (zuletzt erfassten) Jahr 2023 bei rund 2500 €. Die Kosten für Senioren im Alter von 65-85 Jahren waren mit rund 11.500 € annähernd fünfmal so hoch. Die höchsten Kosten im Gesundheitswesen entstehen am Lebensende: Fast 29.000 € betragen die Krankheitskosten bei Hochbetagten über 85 Jahren.
Dagegen sind junge Mütter ein „Schnäppchen“: Rund 3500 € betragen die Krankheitskosten von Frauen im Alter von 30-45 Jahren. Das ist das Alter, indem immer noch viele Frauen ihre Erwerbskarrieren unterbrechen, um Kinder zu erziehen.
Das wird immer schwieriger in einer Zeit, in der Familien unter Inflation und Kaufkraftverlusten leiden. Ausgerechnet diese Mütter sollen bestraft werden, um die Misswirtschaft im Gesundheitswesen zu kaschieren? Das wäre nicht nur ein Angriff auf traditionelle Familien, sondern eine Bankrotterklärung des Sozialstaats, der jeden Gerechtigkeitsmaßstab verlieren würde.
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