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Wie eingesperrt

Ein Priester berichtet über Erfahrungen, die er unter den Einschränkungen der Pandemie bei Krankenbesuchen macht.
Seelsorger bei der Krankenkommunion
Foto: KNA | Krankenhausseelsorge unter Corona-Bedingungen ist nicht einfach. Hier ein Klinikseelsorger im Einsatz in einem Bonner Krankenhaus.

Auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Pandemie haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ – kurz: Infektionsschutzgesetz – aus dem Jahr 2000 erneut geändert. Geändert wurde dabei allerdings nicht der Paragraph 30, der die „Absonderung“ infizierter Personen regelt – unter ausdrücklich erwähnter Einschränkung der Grundrechte aus den Artikeln 2 und 10des Grundgesetzes. Diese Absonderung, insbesondere „in einem Krankenhaus oder in einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung“, darf aber keine totale Absonderung sein.

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