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Völkerrecht zum Schutz der Individuen

Vom Naturrecht über Kolumbus zu Donald Trump: Das Völkerrecht beruht auf den Leistungen der frühneuzeitlichen Schule von Salamanca. Eine historische Betrachtung.
Christoph Kolumbus landet in Amerika
Foto: gemeinfrei | Christoph Kolumbus landet in Amerika - und begegnet dort Menschen, die noch nie etwas vom Evangelium gehört hatten. Ein Schlüsselmoment für die Entwicklung des Völkerrechts.

In der katholischen Soziallehre spielt das moderne Völkerrecht eine wichtige Rolle, schon seit der Erfindung des Völkerrechts in der Schule von Salamanca mit so bedeutenden Vordenkern wie Gabriel Vasquez (1549–1604), Francisco Suárez (1548–1617) und Francisco de Vitoria (1492–1546). Auch jetzt, mit Blick auf das Eingreifen der USA unter Präsident Trump in Venezuela mit der Festnahme des dortigen unrechtmäßigen Diktators, wurde das Völkerrecht bemüht, um den Coup scharf zu kritisieren; ähnlich geschieht es mit Blick auf die Ukraine und die Palästinenser. Hier scheint genauere Differenzierung angebracht.

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Am Anfang stand die Entdeckung einer buchstäblich neuen Welt durch Christoph Kolumbus am 12. Oktober 1492: Die Europäer stießen auf Menschen, die nicht nur noch nie etwas von Christus gehört hatten, sondern auch noch nie davon hören konnten. Für sie galt explizit das, was Paulus im Römerbrief auf den Punkt gebracht hatte: Die Heiden sind ihrem Gewissen verpflichtet, denn im Gewissen erkennt der Mensch von Natur aus, auch ohne Gnade Gottes, das Gute und Gerechte, also das Recht, speziell die vier negativ formulierten Grundverbote von Tötung Unschuldiger, Lüge, Raub und Ehebruch, wie sie auch der Dekalog enthält.

Das Völkerrecht gebietet als Erstes Volksabstimmungen

Das Naturrecht war jetzt stark profiliert durch die ungeahnte Entdeckung von Menschen, die jahrhundertelang, buchstäblich seit der Erschaffung der Welt, nur nach ihrer Natur, niemals berührt von Mission oder Evangelisierung, gelebt hatten. Das Motto war im Grunde schon bekannt, seit Gregor von Rimini (1300–1358), und wird im Dreißigjährigen Krieg vom niederländischen Juristen Hugo Grotius (1583–1645) deutlich auf den Punkt gebracht: Auch wenn es Gott nicht gäbe (oder er nicht anerkannt würde), gäbe es die mit natürlichem Menschenverstand einsehbare Gerechtigkeit.

Und so entstand aus diesem neuen und modernen Naturrecht jetzt in der Schule von Salamanca und auf Anforderung des großen Kaisers Karl V. das moderne Völkerrecht: Nicht als Nationenrecht wohlgemerkt, sondern als Recht von Völkern aus Individuen, die sich zusammenschließen zu gemeinsamem Leben, zumeist auf der Grundlage gemeinsamer Sprache.

Und noch der Völkerrechtler und amerikanische Präsident Woodrow Wilson (1856–1924) war sich dessen nach dem Zusammenbruch der europäischen Staatenwelt 1918 bewusst: Das Völkerrecht gebietet als Erstes Volksabstimmungen, gerade zum Schutz der Individuen; das Völkerrecht darf aber nie zur wohlfeilen Camouflage alter Nationen, alter Grenzziehungen oder kolonialer Erbstücke werden. Ganz konkret: Warum sollte Neukaledonien weiter zu Frankreich gehören müssen, Katalonien zu Spanien und Schottland zu Großbritannien? (Oder Bayern zu Deutschland…) Warum fragt man nicht zunächst einmal die Bevölkerung von Grönland, statt von der Nato zu reden? Und wer erlaubt offenkundigen Diktatoren wie in Venezuela oder im Iran, ohne freie, gleiche und geheime Wahlen zu herrschen?

Ganz gewiss nicht das Völkerrecht, weswegen es auch durchaus im Einklang mit dem Völkerrecht sein kann, Diktatoren von Nationalstaaten von außen zu entmachten, auch wenn dies eigentlich eher die Aufgabe der UNO als der USA wäre. Aber von zahnlosen Tigern ist kein Friede außer der Friedhofsruhe zu erwarten. Am Ende verlangt das Völkerrecht immer nach Volksabstimmung und parlamentarischer Debatte. Und das muss manchmal auch von außen als Recht eines unterdrückten Volkes durchgesetzt werden.

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