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Umsonst gespart?

Eine Frau zahlt zehn Jahre für ihre Enkel auf ein Sparbuch ein. Als sie zum Pflegefall wird, wird das Geld zur Finanzierung verwendet.
Enkel müssten das gesparte Geld für die Großmutter zurückzahlen
Foto: dpa | Das Oberlandesgericht Celle urteilte, die Enkel müssten das von ihrer Großmutter für sie gesparte Geld an das Sozialamt zurückzahlen. Es habe dazu gedient, einen Kapitalstock aufzubauen.

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“, heißt es in einem altbekannten Sprichwort. Eine Volksweisheit, die sich allerdings die Richter des Oberlandesgerichts Celle in einer aktuellen Entscheidung nicht zu eigen gemacht haben. Sie entschieden zugunsten eines örtlichen Sozialhilfeträgers, der Schenkungen einer Großmutter an ihre Enkel für sich beansprucht hatte.

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