Da haben die Experten ganze Arbeit geleistet: 66 Ostereier für Gesundheitsministerin Bettina Warken, einige wenige süß, die Mehrheit wohl eher zartbitter, vor allem für die Bürger. So zumindest ließe sich der Maßnahmenkatalog der „Finanzkommission Gesundheit“ umschreiben, den die beauftragten Experten am Montag in der Bundespressekonferenz an der Seite der Ministerin vorstellten und der nun als „Werkzeugkasten“ schnell griffbereiter Reformvorschläge für die Bundesregierung dienen soll. Grund für diesen ersten Kommissionsbericht ist die Notwendigkeit, schnell Geld im Gesundheitssystem einzusparen, laufen bei den gesetzlichen Krankenkassen doch gewaltige Verluste auf: 15,3 Milliarden Euro groß soll die „Deckungslücke“ zwischen Einnahmen und Ausgaben 2027 trotz bereits gestiegener Zusatzbeiträge sein, 2030 dann schon über 40 Milliarden. Einige der nun vorgeschlagenen Maßnahmen sollen Übertherapie vermeiden, etwa bei Kniegelenksoperationen, und so sowohl die Gesundheit stärken als auch die Ausgaben senken. Andere, etwa eine neue Zuckersteuer, könnten paternalistisch-präventiv die öffentliche Gesundheit stärken und für zusätzliche Einnahmen sorgen. Das Prinzip der „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ – Vergütungen sollen nur noch mit den Einnahmen steigen dürfen – klingt fast zu gut, um umsetzbar zu sein. Schließlich will Warken eine „hohe Versorgungsqualität und das hohe Leistungsniveau erhalten“. Ob sich das bei planwirtschaftlich dekretierten Vergütungsbeschränkungen tatsächlich erreichen lässt, wird wohl erst die Zukunft zeigen, Ärztevertreter zeigten sich in ersten Reaktionen naturgemäß kritisch.
Zentral für den katholischen Blick auf den Kommissionsbericht war aber wohl eher der Standpunkt, den die Kommission zum heiß diskutierten Thema „beitragsfreie Mitversicherung“ einnahm. Dass nicht arbeitende Ehepartner über den jeweils arbeitenden Partner eine kostenlose Krankenversicherung genießen, erscheint auch der Expertenkommission als verpasste Möglichkeit zur Einnahmengenerierung. Die Kommissionsvorsitzende Leonie Sundmacher erklärte den Vorstoß, der 1,6 Millionen nicht arbeitende Ehepartner ohne Kinder unter sechs Jahren betreffen könnte, folgendermaßen: „Die Familienversicherung wurde mit dem Ziel der Familienförderung eingeführt und hat sich sehr stark an diesem Bild der Einverdienerehe orientiert.“ Die Realität sehe heute aber anders aus. Gerade in der jüngeren Generation seien sowieso meist beide Partner berufstätig. Die Zielgruppe der Streichung sei „im Schnitt eher älter und es sind die Besserverdienenden, die dieses Einverdienermodell auch so noch finanzieren können“. Diese Gruppe zu fördern, so Sundmacher sinngemäß, diene nicht der Familienförderung, sondern setze Anreize, keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Und: Die Grenze von sechs Jahren hinsichtlich der Kinderbetreuung habe man auch empfohlen, weil es mittlerweile einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gebe. Im Übrigen entspräche der vorgeschlagene Krankenversicherungsbeitrag von 240 Euro monatlich dem Beitrag bei einer Wochenarbeitszeit von elf Stunden bei Mindestlohn.
Kurzum: Wer keine kleinen Kinder hat, soll möglichst arbeiten gehen, machen ja eh fast alle. Die Einverdienerehe hat in Wissenschaft und Politik keine Lobby. Hat der Staat erst einmal für Fremdbetreuung gesorgt, folgt der logische nächste Schritt, auch kein Entgegenkommen für eigene Kinderbetreuung mehr zu zeigen. Auch wenn die Expertenempfehlungen nur als Vorschlag auf dem Tisch liegen, folgt die Diskussion damit dem Muster, das der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil vergangene Woche ankündigte: Für die kurzfristige Stabilisierung von Staats- und Sozialkassen soll vor allem eine erhöhte Erwerbstätigkeit von Frauen sorgen. Denn diese, so Klingbeil in seiner programmatischen Reformrede vergangene Woche, seien gefangen in der „Teilzeitfalle“. Der Grund: „ein Steuersystem aus dem letzten Jahrhundert, genannt Ehegattensplitting“. In seiner „jetzigen Form“ will der Vizekanzler das Splitting für künftige Ehen abschaffen, da es Frauen den Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit nehme. Hintergrund ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung von Ehepartnern, die dazu führt, dass Ehepartner unabhängig von der Aufteilung der Erwerbsarbeit nach ihrem Haushaltseinkommen besteuert werden. Eine – zumindest in Reinform wohl verfassungswidrige – Individualbesteuerung würde für geringere Steuersätze auf das kleinere Einkommen, aber deutlich höhere auf das größere Einkommen innerhalb der Ehe sorgen und damit für nicht oder in Teilzeit arbeitende Frauen einen Anreiz darstellen, mehr zu arbeiten, so die Klingbeil-Logik. Von der Abschaffung des Ehegattensplittings verspricht sich Klingbeil „zehntausende Vollzeitjobs“, von der Streichung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern, wie der SPD-Chef den Kommissionsvorschlag für Warken eher grob vereinnahmte, eine weitere Stärkung der „Unabhängigkeit und Selbstständigkeit von Frauen“. Beide Reformen zusammen, so Klingbeil, könnten „Fehlanreize am Arbeitsmarkt beseitigen“. Dazu gehört auch beim Vizekanzler: „Ganztagsschulen müssen überall die Regel und nicht die Ausnahme sein“.
Während die Koalition im Herbst also zunächst die unter ihren Wählern zahlreichen Rentner mit dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Rentenpaket inklusive „Mütterrente III“ zusätzlich beglückte, sieht es für die Einverdienerehe der Zukunft zappenduster aus. Der SPD-Splittingvorstoß nimmt auf Kindererziehung keinerlei Rücksicht, während der Kommissionsvorschlag zur Krankenversicherung immerhin eine Schonfrist einräumt. Trotzdem hinterlässt auch diese Idee ein schales Gefühl. Wieso sollte gegenüber Ehepaaren ein nicht vorhandenes Einkommen mit Sozialabgaben belastet werden, während Bürgergeldempfängern ihre Krankenversicherung vom Jobcenter, größerenteils aber auch durch die Beiträge arbeitender Versicherter mitfinanziert wird? Immerhin letztere Merkwürdigkeit schlägt die Finanzkommission übrigens ebenfalls vor, zu beseitigen: Der Staat möge die „versicherungsfremde Leistung“ der Krankenversicherung von Bürgergeldempfängern selbst bezahlen, mit 12 Milliarden Euro Umfang der größte „Sparvorschlag“. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), die den Betrag in das Budget ihres Ressorts übernehmen müsste, soll dagegen intern allerdings schon mal ein Veto eingelegt haben.
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