Seit Wochen wird in Deutschland über die Einführung des Bürgergeldes als Ersatz für die bisherige Hartz-IV-Regelung gestritten, die wiederum unter der Regierung Schröder 2005 an die Stelle des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe trat. Es ist wichtig, so umständlich anzufangen, und zugleich auch daran zu erinnern, dass es vor 1960 praktisch keine staatliche Sozialhilfe als Grundsicherung gab, um die Debatte zu begreifen, die auch mit Argumenten aus der katholischen Soziallehre geführt wird.
Denn hier verflechten sich Hilfe im Fall von Arbeitslosigkeit – zur Überbrückung bis zur neuen Arbeit bedacht – und eine Art Bürgergeld als Grundeinkommen ohne Arbeit: das macht die Sache so brisant. Denn, so das Argument von CDU/CSU gegen die von der Ampel-Koalition beabsichtigte Einführung des Bürgergeldes ohne umständlichen Nachweis der Bedürftigkeit: Die Anreize zur Arbeit gehen verloren. Brutaler ausgedrückt: Der Anreiz zur Faulheit auf Kosten der arbeitenden Mitmenschen ist groß! Die Diskussion hierüber gibt es seit Einführung der ersten Reichsfürsorge in der Weimarer Republik 1924; damit war aber für die Hilfsbedürftigen kein Rechtsanspruch verbunden. Erst 1954 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass es einen solchen Anspruch auf Fürsorge aufgrund der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit gibt. So kam es 1961 zum Bundessozialhilfegesetz. Und immer steht zur Debatte: Wie viele Menschen liegen möglicherweise unberechtigt in der „sozialen Hängematte“, obwohl sie arbeiten könnten?
Auf der Suche nach guten Lösungen
Der Apostel Paulus, aus dessen zweitem Thessalonicherbrief wir letzten Sonntag „Wer nicht arbeiten will, soll auch nicht essen!“ hörten, hilft da nicht viel weiter. Zunächst: In der Bibel gibt es nur sehr begrenzte Hinweise zur Sozialethik, wie überhaupt die Heilige Schrift auf viele moderne Probleme der Ethik keine Antwort gibt. Der Katholik ist darüber nicht weiter beunruhigt, weil er sich der Kirche und ihrem Lehramt in Sachen Glaube und Moral anvertraut, denn schließlich ist ja auch die Bibel und ihre Zusammenstellung ein Werk der Kirche. Und die Kirche versucht, etwa im Feld der Sozialethik und der Sozialgesetzgebung, sich und den Gläubigen eine Meinung zu bilden und in Dialog mit Ökonomen und Finanzethikern zu treten, um eine gute Lösung zu empfehlen.
Unentschiedene Soziallehre
In unserem Fall des Bürgergeldes ist die katholische Soziallehre zunächst unentschieden: Zwar ist die Arbeit des Menschen nach katholischer Lehre eine Pflicht zur Entfaltung der Talente und der Persönlichkeit, aber das ist nicht einfach auf Erwerbsarbeit zu reduzieren. Viele Menschen arbeiten nämlich ehrenamtlich und unentgeltlich oder in der Familie und Pflege; manch andere sind tatsächlich kaum belastbar und sollen trotzdem menschenwürdig leben können. Und daher ist am Ende ein Bürgergeld für jeden als Grundsicherung nicht unmoralisch, allerdings unter Anrechnung privaten Vermögens. Aber zweierlei ist auch klar: Dem Fachkräftemangel ist damit nicht beizukommen. Und mindestens ebenso wichtig: Paulus und das Neue Testament sind kaum hilfreich für Diskussionen der Sozialethik. Eher der uns von Gott geschenkte Menschenverstand.
Der Autor ist Direktor der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ) in Mönchengladbach. Die Kolumne erscheint in Kooperation mit der KSZ.
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