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Meta im Fadenkreuz von Daten- und Verbraucherschützer

Daten- und Verbraucherschützer, aber auch die EU schauen auf das Modell „Zahlen oder einwilligen“ des Meta-Konzerns.  Nun steht ein Verstoß gegen den Digital Markets Act (DMA) im Raum.
Smartphone in der Hand eines Nutzers, im Hintergrund das Markenlogo von Meta
Foto: IMAGO/Jaque Silva / SOPA Images | Es wird mit Spannung erwartet, ob Meta mit seinem Modell durchkommen wird.

Metas „Pay or consent“-Modell ruft seit Monaten heftige Kritik hervor. Verbraucherschützer und die Europäische Union nehmen den Konzern gleichermaßen in die Zange. Stein des Anstoßes ist Metas neue Regelung zum Umgang mit Werbung, bei der sich seit Anfang November letzten Jahres zahlreiche EU-Nutzer von Facebook und Instagram zwischen zwei Varianten entscheiden mussten: dem Abonnement mit einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version der beiden sozialen Netzwerke oder dem kostenlosen Zugang zu einer Version  mit personalisierten Anzeigen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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