Im Frühjahr dieses Jahres hat der deutsche Gesetzgeber eine Berichterstattungspflicht für Unternehmen zu Themen nachhaltiger Entwicklung erlassen. Die Kurzbezeichnung „CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz“ verweist auf die dem Gesetz vorausgehende EU-Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller Informationen, wie zum Beispiel Umweltauswirkungen, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat waren damit Bestrebungen gefolgt, die in den Niederlanden, Dänemark und Frankreich bereits zu entsprechenden Gesetzen geführt hatten. Auch Großbritannien hatte 2006 durch den „Companies Act“ die börsennotierten Unternehmen zur Berichterstattung über soziale und ...
Kolumne: Berichtspflicht für Unternehmen
Von Heike Vogel-Pöschl und Bernard Bleyer