Berlin steht vor einer entscheidenden Wegscheide, die das Verhältnis zwischen Staat, Markt und Gemeinwohl neu bestimmen könnte. Erstmals soll in der Hauptstadt ein Rahmengesetz die Möglichkeit schaffen, staatlich in zentrale Bereiche der Daseinsvorsorge wie Wohnen, Wasser oder Energie einzugreifen – angestoßen durch den erfolgreichen Volksentscheid von 2021, dem rund 59 Prozent der Berliner zugestimmt hatten. CDU und SPD präsentieren diese Entwicklung als Antwort auf den demokratischen Auftrag der Wähler, betonen jedoch gleichermaßen, dass es sich nicht um einen direkten Enteignungsvorschlag handle.
Ist das schon Enteignung?
Ein Rahmengesetz zur Vergesellschaftung soll Berlin helfen, Wohnungsnot und hohe Mieten einzudämmen. Doch das Vorhaben berührt Grundfragen des Verhältnisses von Eigentum und Staat.
