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Grundsicherung für Kinder – aber richtig

Aus Sicht der katholischen Soziallehre kann es gar keinen Zweifel geben, dass Kinder zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft gehören und jeder Förderung bedürfen, einschließlich ihrer Eltern und Familien.
Ein gut entwickelter Sozialstaat der sich „vor dem beugt, was aus sich wehrlos dasteht“,  sollte sich eine Grundsicherung der Kinder leisten.
Foto: Ute Grabowsky / photothek.net (imago stock&people) | Ein gut entwickelter Sozialstaat der sich „vor dem beugt, was aus sich wehrlos dasteht“, sollte sich eine Grundsicherung der Kinder leisten.

Am 7. November 1992 hielt Kardinal Joseph Ratzinger aus Anlass seiner Aufnahme in die Französische Akademie der Wissenschaften in Paris eine sehr bemerkenswerte Rede zu moralischen und sozialen Prinzipien in demokratischen Gesellschaften. Immer geht es in der Demokratie ja um den Ausgleich von Freiheiten und Freiheitsrechten; nach Auffassung der katholischen Soziallehre geht es insbesondere immer um den Schutz der je schwächeren Mitglieder einer Gesellschaft und ihrer Freiheit zu Leben und Lebensentfaltung.

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