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Frieden ist die Ordnung der Würde

Im drohenden Schatten globaler Zerstörung entwarf Johannes XXIII. eine politische Ethik des Friedens: die Enzyklika „Pacem in terris“. Die ist auch heute aktuell.
Johannes XXIII.
| Haltet ein, kalte Krieger! 1962 veröffentlichte Papst Johannes XXIII. seine Enzyklika "Pacem in terris".

Der Eindruck, dass die Welt aus dem Gleichgewicht geraten ist, befällt derzeit viele. Die in der Nachkriegszeit mühsam aufgebaute Friedensordnung zerbröckelt nicht nur an den Enden der Erde, sondern überall um uns herum und mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sogar vor unserer Haustür. Noch im letzten Jahrhundert trug der Kalte Krieg seinen Namen, weil die Mächte der Welt sich nicht offen bekämpften, sondern durch gegenseitiges Wettrüsten in einem relativen Gleichgewicht standen, sodass kein heißer Krieg entbrennen konnte. Kurz vor dem fatalen Flammensprung stand der Planet allerdings 1962: Die Kubakrise provozierte einen globalen Atomkrieg. Dass man die Finger im letzten Moment doch noch von den roten Knöpfen wegzog, ist unter anderem Johannes XXIII. zu verdanken, der diplomatisch zwischen der Sowjetunion und den USA vermittelte. Wenige Monate später und kurz vor seinem Tod veröffentlichte er die Enzyklika, die sein Vermächtnis werden sollte: „Pacem in terris“ – „Friede auf Erden“.

Die brennende Frage dieser historischen Enzyklika lautet: Was kann das Fundament einer Weltordnung sein, die dauerhaften Frieden ermöglicht? Ist „Gleichgewicht“ alleine schon ausreichend? Nein, man muss viel tiefer ansetzen. Und darum ist der zentrale Gedanke der Enzyklika weder politisch noch strategisch – er ist philosophisch. Echter Frieden beginnt mit der Würde der menschlichen Person, mit dem unersetzbaren Wert des Einzelnen. Der Mensch hat unverletzliche Würde, darum hat er auch bestimmte unverletzliche Rechte: das Recht auf Leben, das Recht auf Sicherheit, das Recht auf politische Teilhabe. Jedes Recht ist aber auch mit Pflichten verbunden, nicht zuletzt mit der Pflicht, die Rechte anderer anzuerkennen und nicht zu verletzen. Das ist der Grundsatz der Ordnung zwischen den Menschen, die im ersten Satz der Enzyklika mit göttlicher Autorität versehen wird: „Der Friede auf Erden, nach dem alle Menschen zu allen Zeiten sehnlichst verlangten, kann nur dann begründet und gesichert werden, wenn die von Gott gesetzte Ordnung gewissenhaft beachtet wird.“

Bemerkenswert ist das Schreiben sogar noch vor dem ersten Satz, nämlich in der Anrede der Adressaten: Es handelt sich um die erste Enzyklika der Kirchengeschichte, die sich nicht nur an Bischöfe, Priester und Katholiken richtet, sondern an „alle Menschen guten Willens“ – hier wird deutlich, dass das Folgende kein römisch-katholisches Sondergut ist, sondern jeden Menschen unabhängig von seiner Religion betrifft. Der Ausgangspunkt ist nicht die Würde des Katholiken, sondern die Würde des Menschen. Daraus entfaltet sich sogleich der zweite Streich, nämlich ein bedeutender Wendepunkt der Sozialethik in Bezug auf die Menschenrechte.

Auf die moderne Idee der Menschenrechte hat Mutter Kirche eine Zeit lang mit vorsichtiger Zurückhaltung reagiert – nicht, weil man gegen Menschenrechte gewesen wäre, sondern weil das Aufkommen des modernen Verständnisses von Menschenrechten mit einem oft radikalen Individualismus einherging, dessen Grundsätze einige Widersprüche zum christlichen Menschenbild aufweisen. „Pacem in terris“ ist nun die erste Enzyklika, in der die Kirche sich klar zu Menschenrechten im modernen Sinne bekennt und ihnen einen Platz in ihrem sozialethischen Lehrgebäude gibt. Der Einzelne ist – anders als im modernen Individualismus – nicht nur sich selbst verpflichtet, sondern auch seinen Mitmenschen und der Gesellschaft, besonders deren schwächsten Gliedern. Die Enzyklika betont, dass das geordnete Zusammenleben der Menschen auf das gemeinsame Wohl aller ausgerichtet ist: Dort tritt die Würde des Menschen am deutlichsten zutage, wo sie sich nicht einfach nur selbst begründet, sondern wo ein jeder entsprechend der Würde des anderen handelt.

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Entscheidend ist hier wiederum, dass dieses Verständnis von Rechten und Pflichten gegeneinander und gegen die größere Gemeinschaft eben kein gewöhnliches, positives Recht ist, das man durch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Staat erhielte und dessen Umfang sich nur auf die Mitbürger im selben Staat auswirke. Es ist ein Menschenrecht und verpflichtet darum alle Menschen unabhängig von Staat oder Religion; es verpflichtet präzis auf das Gemeinwohl der gesamten Menschheitsfamilie. Diese Erkenntnis mag trivial klingen, sie ist aber die notwendige und stetig zerbröselnde geistige Grundlage des Völkerrechtsgedankens: Kodifiziertes Völkerrecht ist im Letzten eine Setzung, die (wie jede Setzung) erstens einer funktionierenden Autorität und zweitens einer soliden geistigen Grundlage bedarf. In diese Bresche springt „Pacem in terris“: Die Autorität liegt nicht in mal arbeitsfähigen und mal blockierten internationalen Räten und Gremien begründet, sondern im Naturrecht. Nur solange wir daran festhalten können, dass des Menschen Würde unantastbar ist und dass dieser axiomatische Grundsatz nicht zu hinterfragen ist, solange kann eine kühne Idee wie das Völkerrecht Bestand haben. Sobald wir die universale Grundlage der Menschenwürde aber durch irgendeine partikulare Größe ersetzen, können wir keine echte Friedensordnung mehr herstellen. Universeller Friede braucht universelle Grundlagen – ist die Grundlage nur partikular gültig, ist im Letzten immer ein Teil der Weltgemeinschaft von der Friedensordnung ausgeschlossen.

Unsere Herausforderungen sind die gleichen wie damals

Ein Beispiel: In Gaza sind in den letzten zwei Jahren rund 72.000 Menschen getötet worden; im sudanesischen Al-Faschir waren es 60.000 Menschen – allerdings nicht in zwei Jahren, sondern in drei Tagen. Und doch würden wohl die wenigsten sagen können, sie wüssten über die Lage im Sudan ebenso gut Bescheid wie über die Lage in Gaza oder im Iran. Die Empörung über die Gewalt im Sudan währte höchstens einen kurzen Augenblick, keine Menschenmassen gingen „free-Sudan“-schreiend auf die Straße. Da haben wir den Appell: Die Würde des Menschen meint eben die Würde aller Menschen, nicht nur die Würde des Westens und seiner Verbündeten. Natürlich ist die Würde des Menschen in Israel ebenso wie in der Ukraine zu verteidigen; der Anspruch der Enzyklika sieht aber auch vor, dass die universale Grundlage der Menschenwürde keine partikularen Einschränkungen kennt. Wenn die Menschenwürde verletzt wird, dann ist es nicht die Frage, welche Partei im Recht ist oder in welchem Teil der Welt die Tat begangen worden ist.

Unsere heutigen Herausforderungen sind ja im Wesentlichen die gleichen wie zur Zeit der Enzyklika: Geben Deutschland und seine Verbündeten nicht derzeit auch Unsummen von Geld für Aufrüstung aus? Diskutieren wir heute nicht über die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht? Verstehen wir die Enzyklika hier nicht falsch! Ein Land hat in jedem Fall ein Recht auf die eigene Verteidigungsfähigkeit; dieses Recht beinhaltet ein hohes Maß an Rüstung und – wenn es angemessen ist – auch die Einsetzung einer Wehrpflicht. Der springende Punkt ist aber, dass unsere Vorstellung von Frieden nicht darin bestehen kann, sich einfach bis an die Zähne zu bewaffnen und die Aussicht auf Krieg damit so unattraktiv wie möglich zu gestalten. Wenn ein Frieden auf Alternativlosigkeit beruht, dann ist es kein Frieden, sondern ein Krieg mit Verzögerung. Auf die Frage „Warum Frieden?“ mit „Was sonst?“ zu antworten, begründet jedenfalls keine tiefere Wahrheit. Wahrer Frieden ist jene Ordnung unter den Völkern, die der Würde der menschlichen Person entspricht. Verteidigungsfähigkeit ist begrüßenswert, nur sollte sie im gesellschaftlichen Leben nicht mehr Raum einnehmen als das ursprünglich zu Verteidigende: die Würde jedes einzelnen Menschen. Haben wir das im Blick, oder messen wir mit zweierlei Maß? Haben wir auch im Blick, dass aus unseren Menschenrechten auch Pflichten gegenüber anderen Menschen erwachsen? In den Worten der Enzyklika: „Das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein (hängt zusammen) mit der Pflicht, ehrenhaft zu leben.“

Der Autor ist katholischer Theologe und forscht im Bereich der Moraltheologie in Rom.

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