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Der gerechte Krieg gegen den Iran

Wenn das Völkerrecht nicht funktioniert, hat es keinen Sinn, Präventivkriege gegen Schurkenstaaten zu verurteilen, schreibt Peter Schallenberg.
Benjamin Netanjahu, Donald Trump
Foto: IMAGO/JIM LO SCALZO (www.imago-images.de) | Werden aus antiquierten Gründen kritisiert, mein Peter Schallenberg: Der israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu und US-Präsident Donald Trump.

Der soziale Staat nach dem Brudermord von Kain an Abel, also außerhalb des von Gott eigentlich gedachten paradiesischen Urzustandes, steht im Zeichen des Krieges aller gegen alle. So sieht das der Vater der christlichen Ethik, speziell der Sozialethik und der Staatsethik, der heilige Augustinus. Das ist wichtig: Ethik ist Mängelverwaltung, künstliche Ordnung, mühselige Kanalisierung und Eindämmung des Bösen, nicht aber Verwirklichung des Besten. Das Beste wird außerhalb des Paradieses, das wir nur als Idee und Fiktion kennen und erst wieder bei Gott in der Ewigkeit kennen werden, nur durch das Zweitbeste vorbereitet und erreicht: Liebe durch Gerechtigkeit, Friede durch Waffenstillstand, Gewaltlosigkeit durch präventive Gewalt.

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Recht dient der Eindämmung von Gewalt: im Staat durch das Gewaltmonopol, international durch Völkerrecht. Wenn aber dieses Völkerrecht nicht mehr funktioniert, dann hat es keinen Sinn, Präventivkriege gegen Schurkenstaaten zu verurteilen, gegen den Iran aktuell, wie dies Bischöfe und Kardinäle der römischen Kirche momentan versuchen, leider mit antiquierten Gründen. Denn das angebliche Völkerrecht nach dem Zweiten Weltkrieg basierte auf dem UN-Sicherheitsrat und seiner Ermächtigung zum gerechten Krieg und auf dem Monopol der Atomwaffen der im Sicherheitsrat vertretenen Nationen. Längst ist die Zeit darüber hinweggegangen und dieses Völkerrecht zerbröselt.

Helvetisierung ist das Gebot der Stunde

Atomwaffen übergehen das gewohnte Völkerrecht und lassen nur das Recht der Stärkeren übrig, so ist es, ob man es bedauert oder nicht. Wollte man Russland mehr als Israel Urteilsvermögen über das internationale Recht zugestehen? Und damit sind wir beim zweiten Grund für das Ende des alten und überholten Völkerrechts: Wenn ein Staat der Welt einem anderen Staat das Existenzrecht aberkennt und ihn eliminieren will, wie das der Iran bezüglich Israel macht, stellt er sich außerhalb des internationalen Rechts und ist legitimes Angriffsziel des Staates, dessen Existenz vernichtet werden soll. Daher hat Israel ohne Zweifel das Recht, präventiv das islamische Regime, nicht natürlich das islamische Volk, zu vernichten, um Schlimmeres zu verhindern: Auslöschung Israels nämlich und möglicherweise atomare Auslöschung der Menschheit. Wenn ein Staat offensichtlich, wie der Iran, beides beabsichtigt, verliert seine Regierung oder sein Regime die Existenzberechtigung.

Das exakt war der Inhalt der Vierzehn-Punkte-Rede des amerikanischen Präsidenten Wilson im Januar 1917: Selbstbestimmung der Völker ist Grundlage des Völkerrechts, nicht Selbstbestimmung nationaler Regime. Und das gilt 2026 mehr denn je und leider auch schmerzlicher denn je! Denn wer spricht etwa vom Völkerrecht der Kurden auf einen eigenen Staat? Helvetisierung ist das Gebot der Stunde, nicht Erhaltung überholter Nationalstaaten. Solange das aber nicht der Fall ist, bleibt die Verurteilung des gerechten Angriffs der USA und Israels auf den Iran scheinheilig und vorgestrig.

Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Moraltheologie und Ethik an der Theologischen Fakultät Paderborn.

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