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Der freie Sonntag als Hort der Menschlichkeit

Zur „seelischen Erhebung“ ist der freie Sonntag sogar grundgesetzlich geschützt. Dabei sollte es unbedingt auch bleiben: Der Mensch und die Gesellschaft benötigen eine Unterbrechung.
Sonntags geöffneter Aldi
Foto: IMAGO/IP (www.imago-images.de) | Ein Discounter wirbt damit, am Sonntag geöffnet zu haben.

Nachdem der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels Anfang Juli eine generelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen gefordert hat, aber in Politik und Gesellschaft auf wenig Zustimmung gestoßen ist, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag noch einmal nachgelegt und eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Denn dort ist der Schutz des freien Sonntags verankert: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begründet ihren Vorstoß damit, dass das Verbot der Sonntagsöffnung im digitalen Zeitalter zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Der Einzelhandelsverband argumentiert, eine Sonntagsöffnung belebe die Innenstädte. Nun kann man dem zwar entgegenhalten, dass die Problematik verödender Innenstädte in Deutschland nicht mit einer Sonntagsöffnung gelöst werden kann. Zudem findet der Einzelhandel gar kein Personal, um länger öffnen zu können. Es geht aber letztlich um etwas Grundsätzlicheres.

Der Sinn des freien Sonntags

Der Einzelhandel argumentiert, Einkaufen sei auch ein Freizeiterlebnis. In eine ähnliche Kerbe hat im vergangenen Jahr der bayerische Gesetzgeber geschlagen, der in seiner Gesetzesbegründung des neuen Bayerischen Ladenschlussgesetzes angeführt hat, eine Sonntagsöffnung reduziere durch die Möglichkeit, an einem zusätzlichen Tag einkaufen zu gehen, den Stress und befördere vielmehr Ruhe und Besinnung. Die seelische Erhebung soll nicht (mehr) als Begründung für den freien Sonntag herhalten, sondern für die Ladenöffnung an Sonntagen. Hier wird die Logik der Verfassung pervertiert und versucht, in ihr Gegenteil zu verdrehen.

Für DIHK-Präsident Peter Adrian ist die Grundgesetzregelung ein Relikt der Vergangenheit, der Begriff der seelischen Erhebung erscheint ihm nicht mehr zeitgemäß. Das mag sprachlich vielleicht stimmen, aber inhaltlich nicht: Seelische Erhebung meint bei Weitem nicht nur Gottesdienstbesuch. Der Sinn des freien Sonntags ist vor allem, die Geschäftigkeit des Werktags zu unterbrechen. Es geht also nicht nur um Arbeitsruhe, sondern darum, dass der Sonntag eine andere Logik in der Gesellschaft hochhält als die der wirtschaftlichen Betätigung. Deshalb kritisiert die Kirche auch die Öffnung personallos betriebener Einkaufsmärkte am Sonntag. Der Mensch und die Gesellschaft benötigen eine Unterbrechung. Dafür steht der Sonntag. Der Schutz des freien Sonntags ist deshalb nicht nur ein religiös begründetes, sondern ein sozialethisches Anliegen.
Die Forderung nach einer Abschaffung des Sonntagsschutzes passt konsequent in eine Zeit der immer weiter zunehmenden Beschleunigung aller Lebensbereiche. Gerade diese zunehmende Schnelllebigkeit und Hektik machen den Sonntag aber auch unverzichtbarer denn je. Der freie Sonntag ist ein wahrer Hort der Freiheit und der Menschlichkeit in einer durchgetakteten und durchökonomisierten Welt.

Der Autor ist Politikwissenschaftler und stellvertretender Vorsitzender von Ordo socialis.

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