Nachdem der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels Anfang Juli eine generelle Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Sonntagen gefordert hat, aber in Politik und Gesellschaft auf wenig Zustimmung gestoßen ist, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag noch einmal nachgelegt und eine Änderung des Grundgesetzes gefordert. Denn dort ist der Schutz des freien Sonntags verankert: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) begründet ihren Vorstoß damit, dass das Verbot der Sonntagsöffnung im digitalen Zeitalter zu Wettbewerbsverzerrungen führe. Der Einzelhandelsverband argumentiert, ...
Der freie Sonntag als Hort der Menschlichkeit
Zur „seelischen Erhebung“ ist der freie Sonntag sogar grundgesetzlich geschützt. Dabei sollte es unbedingt auch bleiben: Der Mensch und die Gesellschaft benötigen eine Unterbrechung.
