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Bartholomé de Las Casas und die Rentenreform

Was ein spanischer Dominikaner der frühen Neuzeit mit der Generationengerechtigkeit zu tun hat.
Bartholomé de Las Casas
Foto: gemeinfrei / wikimedia commons | Bekannt für seine Verteidigung der amerikanischen Indios: Bartholomé de Las Casas

475 Jahre ist es her, dass Bartolomé de Las Casas im spanischen Valladolid vor den Thron Karls V. trat: Der Kaiser wollte wissen, wie es in der Neuen Welt um die Missionierung der Indios bestellt sei. Weinend fiel Las Casas auf die Knie: Zu Tausenden habe er die Indios leiden und sterben gesehen; im Tode verweigerten sie das Sakrament, um nicht in den Himmel zu müssen, in welchem sie die Spanier glaubten – von solchem Ausmaß sei das Unrecht, das die Kolonialherren ihnen zufügten (so wenigstens die ergreifende Romanerzählung Reinhold Schneiders). Niemals sonst in der Geschichte ist ein Missionsvorhaben derart pervertiert worden, dass man die Missionare mehr fürchtete als die Hölle. Doch das Herz des Kaisers regte sich: Er bewilligte Gesetze zur Abschaffung der Sklaverei und ernannte den Mönch Las Casas zum Bischof von Chiapa in Mexiko, wo er für die Durchsetzung der Entscheidungen sorgen sollte. In dieser unwirklichen Zeit – nicht mehr wirklich Mittelalter, noch nicht wirklich Neuzeit – postulierte Las Casas erstmals in der Geschichte, dass alle politische Macht allein vom Volk ausgeht, weshalb für alle Gesetze das korporative Prinzip gilt: Was alle etwas angeht, bedarf auch der Zustimmung aller, nicht einfach einer Mehrheit. Zugegeben: Es folgte unter den Theologen noch eine lange Diskussion, für welche Gesetze man die Zustimmung aller brauche und für welche nur die der Mehrheit – doch es wurde klar: Wenn ein bestimmter Teil der Bevölkerung mehr betroffen ist als der Rest, dann darf nicht über die Köpfe dieses Teils hinweg entschieden werden.

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Dieser theatralisch geborene Rechtsgrundsatz zeigt heute seine Relevanz, wenn man den Blick auf das am Freitag beschlossene Rentenpaket richtet: Die CDU hat der Forderung der SPD nachgegeben, das Rentenniveau gesetzlich auf 48 Prozent des Durchschnittslohns zu fixieren. Eine solche Stabilisierung ist gewiss ein lobenswertes Ziel, doch wenn dafür vor allem die junge Generation zur Kasse gebeten wird, darf deren Meinung nicht außer Acht gelassen werden. Zwölf Stimmen über der Mehrheit hat die Regierung im Bundestag, davon gehören 18 der Jungen Gruppe der Union – diese äußerte sich seit Wochen mit entschiedener Mehrheit gegen das Paket. Durchaus verständlich, denn schon jetzt fließt jeder vierte Euro des Bundeshaushalts in die Finanzierung der Rente; hier nun auf lange Sicht noch sehr viel mehr Geld zu investieren, wird die Handlungsmöglichkeiten der jungen Politiker in den nächsten Jahren massiv einschränken.

Dass auch nach der Abstimmung die entscheidenden Ja-Stimmen aus der Jungen Gruppe bekunden, dass sie die neuen Gesetze noch immer für einen Fehler halten, verdeutlicht, dass hier einmal mehr die Interessen der Jugend auf dem Altar des Koalitionsüberlebens geopfert worden sind. Doch ein funktionierender Generationenvertrag setzt eine Generationengerechtigkeit voraus – diese kann es aber nur geben, wenn Jung und Alt beide einverstanden sind. Das macht den Unterschied zwischen einem Kompromiss und einem Diktat.

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Maximilian Welticke CDU Deutscher Bundestag SPD

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