Über ein Vierteljahrhundert ist der Stabilitäts- und Wachstumspakt bereits alt, mit dem die EU Haushaltskriterien für die Mitgliedstaaten der Eurozone festgelegt hat. Demnach dürfen die Eurostaaten kein Haushaltsdefizit über drei Prozent und keine Verschuldung über 60 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts ausweisen. Und obwohl seit der Einführung des Stabilitätspaktes 1997 zahlreiche Verstöße von Mitgliedstaaten erfolgt sind, hat dies bis heute zu keiner einzigen, im Pakt für diesen Fall ja gerade vorgesehenen Sanktion geführt.
Europa
An die eigenen Regeln halten
Wenn der europäische Stabilitätspakt nicht nur ein Feigenblatt sein soll, das Stabilität vortäuscht, dann müssen die Staaten an ihre Vereinbarungen einhalten.