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Zwei Jahre neues Arbeitsrecht: Was bedeutet katholische Identität?

Das neue kirchliche Arbeitsrecht wird zwei Jahre alt. Katholisch-Sein wird darin nicht mehr von der Person, sondern von der Institution verlangt. Geht das? Was wäre die Alternative? Und was meint überhaupt „katholische Identität“?  
St. Martin auf dem Fahrrad
Foto: KarlxBanski (www.imago-images.de) | Bisschen katholische Folklore simulieren - und fertig? Das neue kirchliche Arbeitsrecht ist eine Notlösung, die der säkularen Realität Rechnung trägt. Im Bild ein St.-Martinsumzug, wie er gerne von katholischen Kindergärten veranstaltet wird.

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat am 22. November 2022 eine Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts in Form der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ beschlossen. Neu an dieser Fassung ist insbesondere, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung (etwa die sexuelle Orientierung) von Beschäftigten im kirchlichen Dienst künftig arbeitsrechtlich keine Rolle mehr spielen soll. Die neue Grundordnung löst ein Regelwerk aus 2015 ab und gilt für etwa 800.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche und der Caritas.

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