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Wissen – Glauben – Meinen

Warum öffentliche Debatten oft an vermischten Gewissheiten scheitern, und begriffliche Klarheit nötig wäre.
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Foto: Imago/Shotshop | Viele gesellschaftliche Konflikte leiden daran, dass Wissen, Glauben und Meinen vermischt werden, argumentiert Josef Bordat.

Weißt du das oder glaubst du das? Ist das, was du meinst, gut begründet und zwischen verschiedenen Personen vermittelbar, oder entspringt es eher der persönlichen Erfahrung, vielleicht gar nur eigenen Interessen, Motiven und Wünschen? Die Klärung des Status von Aussagen kann dem Diskursfrust vorbeugen. Umgekehrt können Vermischungen der Ebenen hier in die Irre führen.

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Mir scheint (nicht nur, aber vor allem) angesichts vieler kontroverser Debatten – etwa über Migrationspolitik, über Ursache, Art, Ausmaß und Folgen des Klimawandels, über Wohl und Wehe von Impfstoffen –, dass nicht hinreichend zwischen Wissen, Glauben und Meinen unterschieden wird. Die Ebenen der Gewissheit gehen doch sehr durcheinander, verhindern Verständigung und Erkenntnisfortschritt.

Denn wer glaubt, die eigene Meinung sei bereits Wissen, wird sich nicht weiter um Wissen bemühen – denn das liegt ja bei diesem Glauben bereits in Gestalt der Meinung vor. Wer hingegen Glauben als epistemische Kategorie a priori ausschließt, verengt das Blickfeld.

Platon und die Folgen

Das Thema ist nicht neu. Im Rahmen seines erkenntnistheoretischen Anamnesis-Gedankens (Wissen ist Erinnerung) unterscheidet bereits Platon zwischen Wissen (Episteme) und Glauben (Doxa). Das war ziemlich mutig in einer durch und durch religiös geprägten Welt, und man darf ihm dankbar sein für diesen Mut. Denn die Differenzierung führt uns einen Schritt weiter, auch wenn es sich Platon dabei – meiner Ansicht nach – zu einfach macht. Für ihn ist Wissen begründet, Glauben nicht. Beides lässt sich auf Meinen zurückführen: Wenn ich gute Gründe für meine Meinung habe, gelange ich zu einer gerechtfertigten Überzeugung, zum Wissen, wenn ich hingegen solche Gründe nicht habe, ist mein Meinen ein Glauben. Ich denke, hier muss man einhaken.

Zum Wissensbegriff müsste man differenzieren und schauen, wie in den Natur- und Geisteswissenschaften das Sprachspiel der Begründung jeweils läuft, nach welchen Regeln es stattfindet und wann diese verletzt werden. Eine physikalische These muss anders begründet werden als eine These zum Werk eines Dichters. Die Kriterien der empirischen Signifikanz (Naturwissenschaft) und der Hermeneutik (Geisteswissenschaft) sind hierbei grundverschiedene methodische Zugänge, die beide im günstigsten Fall dazu führen, dass unser Wissensbestand zunimmt.

Zum Begriff des Glaubens müsste man ebenfalls etwas genauer hinschauen. Glauben ist nicht Wissen, richtig, aber auch nicht bloßes Meinen. Es ist mit einem tiefsitzenden Gefühl der Gewissheit verbunden, die ihre Gründe vielleicht nicht allgemein vermitteln kann, wohl aber das Subjekt so weit überzeugt, dass es das Geglaubte für wahr hält (beim religiösen Glauben sogar derart, dass für diese Überzeugung unter Umständen der Tod in Kauf genommen wird), unabhängig von der Frage, ob es wahr ist. 

Hier kommt es nun darauf an, dass das glaubende Subjekt erkennt und anerkennt, wodurch diese Gewissheit sich potenziell vom Wissen unterscheidet, nämlich im möglichen Mangel an empirischer Signifikanz und hermeneutischer Tiefe. In der Verweigerung einer allgemeinen Anerkennung der subjektiven Gewissheit im Diskurs liegt gerade die Differenz von Glauben und Wissen.

Die Anstrengung vieler „Skeptiker“ geht dementsprechend genau in diese Richtung: Die Wissenschaft (seien es die Klimawissenschaften, die Virologie oder die Sozialforschung) wird als Glaubenssystem aufgefasst, um sie von daher angreifbar, insbesondere die Zustimmung zu allgemein (oder weithin) anerkannten Thesen verweigerbar zu machen.

Nun hebt sich Glauben vom Meinen dadurch ab, dass das Geglaubte zumindest diskursiv relevant ist und auf intersubjektive Bestätigung hoffen kann, während das beim Meinen nicht der Fall sein muss und in der Regel auch nicht ist. Der Unterschied liegt im Grad der Begründetheit von Überzeugungen: Kann ich nur Gründe anführen, die mich persönlich überzeugen, liegt der Verdacht nahe, dass es sich wohl eher um meine Meinung handelt. Lassen sich die Gründe zumindest teilweise nachvollziehen und lässt sich vielleicht allein in der argumentativen Gewichtung eine Differenz ausmachen, dann ist es wohl Glaube – persönlich, aber nicht privat, subjektiv, doch zumindest intersubjektiv verständlich zu machen, gewiss, aber kein Wissen.

Anders gesagt: Beim Glauben kann man feststellen, bis wohin man mitgehen und warum man sich das Geglaubte nicht ganz zu eigen machen kann, bei der Meinung steht man oft ratlos da und weiß rein gar nichts mit ihr anzufangen.
Das bedeutet: Glauben steht erkenntnistheoretisch zwischen Wissen und Meinen. Wissen ist hinreichend begründetes Für-wahr-Halten.

Begründet ist es, wenn es durch Wahrnehmung bestätigt ist oder aber logisch aus anerkannten Aussagen geschlossen werden kann. In der Regel liegt eine Mischung aus beidem vor: Beobachtung und Schlussfolgerung geben eine Erkenntnis der Wirklichkeit, die zum Wissensbestand wird. Meinen ist dagegen bloßes Für-wahr-Halten (oder auch nur Für-richtig-Halten oder gar nur Für-nützlich-Halten), ohne Beweis, Beleg, Begründung und reicht nicht über das subjektive Empfinden hinaus. Nachvollziehbar müssen Meinungen nicht sein. Es ist schön, wenn sie es sind, aber sie müssen es nicht sein.

Dazwischen steht der Glaube. Er lässt sich dem Inhalt nach nicht empirisch signifikant oder hermeneutisch zwingend machen und intersubjektiv nur teilen, wenn die Subjekte sich stillschweigend geeinigt haben, an die Glaubensaussagen andere epistemologische Ansprüche zu stellen als an Aussagen der Wissenschaft. Subjekte, die sich darin einig sind, bilden eine Glaubensgemeinschaft, die religiös sein kann, aber nicht sein muss.

Ist der Glaube ein religiöser, dann bilden sie eine Religionsgemeinschaft. Eine Religion vertritt Dinge, die weder beobachtbar sind noch aus strenger Logik folgen. Ihre Aussagen sind deswegen aber nicht prima facie unvernünftig, denn es kann vernünftig sein, auf empirische Signifikanz zu verzichten und auch keine hermeneutische Beweisführung zu verlangen.

Am Anfang steht Vertrauen

Vertrauen ist der Anfang von allem. Das gilt für das Glauben (in confidere steckt fides), das gilt aber auch für das Wissen. Ich muss, wenn ich den Sachverhalt nicht selbst ergründen oder eine Aussage darüber nicht nachvollziehen kann, auch im Blick auf die Wissenschaft vertrauen – darauf, dass die Forscher richtig gearbeitet haben, dass ihre Ergebnisse stimmen, dass das gesamte wissenschaftliche System funktioniert. Wer sagt mir nun, ob etwas vertrauenswürdig ist? Mit einem Wort: Vernunft.

Vernunft klammert damit Wissen und Glauben, Meinen nicht unbedingt. Dabei ist Meinen nicht per se unvernünftig, sondern eher außervernünftig. Es geht beim Meinen gar nicht um wahr oder falsch, sondern um gelegen oder ungelegen. Wissen und Glauben hingegen sind immer auf Wahrheit bezogen. Vielleicht lässt es sich so fassen: Wissen ist Für-wahr-Halten aus zwingenden Gründen der Vernunft, Glauben ist Für-wahr-halten aus vermittelbaren Gründen der Vernunft, Meinen ist Für-wahr-Halten aus persönlichen Gründen, bei denen Vernunft keine Rolle spielt.

Schon aufgrund dieser Differenz ist es nicht sinnvoll, die Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit gänzlich in der Meinungsfreiheit aufgehen zu lassen, wie im säkularistischen Rechtsdiskurs bisweilen gefordert. Glauben und Meinen sind beide formgebend für Kollektive und selbstverständlich gibt es auch „Meinungsgemeinschaften“, aber der Aktionskreis von Religionsgemeinschaften sprengt den äußerungsrechtlichen Rahmen der Meinungsfreiheit viel deutlicher und dauerhafter.

Der gemeinschaftliche Vollzug von religiösen Riten ist ebenfalls Ausdruck der Gewissens-, Glaubens- und Religionsfreiheit, während für Handlungen aus Meinungen heraus regelmäßig andere Freiheitsrechte in Anspruch genommen werden können und nach Art der Handlung (etwa Kunstfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Versammlungsfreiheit) beziehungsweise des handelnden Kollektivs auch müssen (etwa Pressefreiheit).

Zwar könnte man auch – bei Abschaffung der Religionsfreiheit – religiöse Riten unter diese Grundrechte subsumieren (dann wäre die Fronleichnamsprozession eben eine Demonstration nach dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit), doch würde man damit den Charakter des Ritus verkennen, als regelmäßig wiederkehrende, jenseits der Äußerungsfunktion sinnstiftende Handlung mit Selbstzweck. Und freilich ist es auch nicht sinnvoll, an religiöses Handeln die Kriterien der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit anzulegen.

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Wissen, Glauben und Meinen haben jeweils eine spezifische Funktion im Rahmen der diskursiven Verständigung. Sie haben ihre je eigene Rechtfertigungslogik und erfordern einen differenzierten verfassungsrechtlichen Schutz.


Der Autor ist Philosoph und lebt in Berlin.

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