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Unschuldig bis zum Gegenbeweis

Die Unschuldsvermutung ist ein Grundprinzip des Strafrechts. Wo kommt sie her und wie verhält sie sich zum christlichen Menschenbild? Was bedeutet sie im Kontext der Medien?
Unschuldssymbol
Foto: Adobe Stock | Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist der Freispruch die Ausnahme. Trotzdem gilt: Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Mutmaßlich. Ein Wort, dass man im Alltag kaum benutzt, bekommt bei der Berichterstattung über Verbrechen eine besondere Bedeutung. Die Rede ist vom mutmaßlichen Täter, der mutmaßlichen Täterin. Warum? Weil bei uns in Deutschland, einem demokratischen Rechtsstaat, die Unschuldsvermutung gilt. Die Idee: Tatverdächtige sollen davor geschützt sein, ihrerseits zu Opfern von Vor-Verurteilungen durch die Öffentlichkeit (insbesondere: durch die Medien) zu werden.

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