Ausgangspunkt des „Streits um den Beratungsschein“, der die Katholische Kirche in Deutschland schwer erschütterte, war die Neuregelung des Abtreibungsstrafrechts nach der Wiedervereinigung Deutschlands. Im Westen galt damals die „Indikationslösung“, im Osten war die „Fristenregelung“ der ehemaligen DDR beibehalten worden. Um die Abtreibungsvorschriften zu vereinheitlichen, beschloss der Deutsche Bundestag 1992 die sogenannte „Beratungsregelung“. Entscheidend für die Straflosigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs war nunmehr die Vorlage eines Beratungsscheins.
Würzburg
Der Ausstieg
Vor fast genau 20 Jahren fand in der katholischen Kirche in Deutschland der „Streit um den Beratungsschein“ sein Ende. Nach mehr als vier Jahren zähen Ringens mit Papst Johannes Paul II. akzeptierten die deutschen Bischöfe im November 1999 den von Rom geforderten Ausstieg aus der „Scheinberatung“.