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„Dann werden wir kämpfen müssen“

Der Primas Germaniae und Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Erzbischof Franz Lackner OFM im Tagespost-Gespräch zu den höchstrichterlichen Suizidhilfe-Urteilen in Österreich und Deutschland.
Sterbehilfe in Österreich
Foto: Georg Hochmuth (APA) | Der Verfassungsgerichtshof in Österreich kippte 2020 die Strafbarkeit der Beihilfe zum Selbstmord.

Exzellenz, Österreichs Verfassungsgerichtshof hat das seit 1975 geltende Verbot der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ vergangenes Jahr als verfassungswidrig bezeichnet und mit Wirkung zum 31. Dezember dieses Jahres aufgehoben. Wie sehr hat Sie diese merkwürdig spät anmutende Einsicht der Höchstrichter erstaunt? Erstaunt war ich nicht. Das wäre zu positiv. Staunen ist ja der Ursprung der Philosophie. Ich war erschüttert. Noch 2016 vertrat der Verfassungsgerichtshof die Ansicht, der österreichische Weg verstoße nicht gegen die Verfassung. Und dann fällt er ein solches Urteil. Ich kenne einige der Höchstrichter. Was ich da gefühlt habe, lässt sich nur schwer in Worte fassen. Als Vorsitzender der Österreichischen Bischofskonferenz ...

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